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EU-Kommission: Weniger Bürokratie für Gesellschaften

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Am 17. April 2008 hat die EU-Kommission verschiedenen Maßnahmen zugestimmt, die den Verwaltungsaufwand für Gesellschaften verringern. Unnötige Verwaltungsmaßnahmen sollen abgeschafft werden, um so die Administrationskosten der Unternehmen zu senken. Die EU-Politiker rechnen bis zum Jahr 2012 mit einem Entlastungspotenzial von insgesamt 600 Millionen Euro. Die Redaktion von anwalt.de informiert, welche Entlastungen für Gesellschaften geplant sind.

 
Veröffentlichung von Unternehmensdaten

Zunächst soll die bisherige Veröffentlichung von Unternehmensdaten in den nationalen Amtsblättern entfallen. Darüber hinaus sollen bei der Eröffnung einer Zweigstelle in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zukünftig Übersetzungen wieder verwendet werden dürfen, wenn sie von einem Mitgliedstaat beglaubigt worden sind.

 
Weniger Buchführung

Weiter soll zugunsten mittlerer Unternehmen die Offenlegungspflichten im Rahmen der Buchführung eingeschränkt werden. Außerdem ist geplant, dass sich Unternehmen von der Verpflichtung zu detaillierten Angaben in der Jahresbilanz entbinden lassen können.

Schließlich sollen Muttergesellschaften, die Tochtergesellschaften von nur untergeordneter Bedeutung unterhalten, keinen detaillierten Konsolidierungsabschluss mehr aufstellen müssen.

(WEL)


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