EuGH zum thermischen Fenster – Az. C-693/18

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Das war es mit dem „thermischen Fenster“: Die EuGH-Generalanwaltschaft wertet im aktuellen Verfahren zum Aktenzeichen C-693/18 sämtliche Abschalteinrichtung in Dieselfahrzeugen als illegal, sofern durch deren Anwendung im Normalbetrieb der NOx-Ausstoß über die Grenzwerte steigt.

Die aus Verbrauchersicht sehr gute Nachricht verbessert die Chancen von Schadensersatzklagen gegen den VW-Konzern und andere Hersteller erheblich.

Rechtsanwältin Nicole Bauer, Kooperationsanwältin der IG Dieselskandal: „Mit dem thermischen Fenster arbeiten eigentlich alle und alle geben es auch zu. Nun ist wird es amtlich: Die Verwendung ist unzulässig!“

Es wird jetzt nicht einfacher, zum eigenen Recht zu kommen, denn immer noch muss privat jede einzelne Schadensersatzforderung vor einem Landgericht durchgefochten werden. Rechtsanwältin Bauer: „Aber es wird zunehmend unkomplizierter, das gilt besonders für Fahrzeuge, für die es bislang noch keine Rückrufaktion gibt!“

Auch Mercedes und BMW arbeiten mit dem thermischen Fenster, die VW-Konzerntöchter Audi, Porsche, Seat und Skoda sowieso. Und das nicht nur beim aktuell verhandelten Ur-Schummel-Diesel EA 189.

Bauer: „Auch den EA 288, der seit 2013 in TDI-Vierzylindern verwendet wird, trifft es konkret!“ Bislang hat VW die Verwendung des thermischen Fensters in Verfahren nicht abgestritten – nur immer auf die Zulässigkeit verwiesen.

Diese Argumentation ist jetzt so nicht mehr wirklich fruchtbar, denn der EuGH wird gemäß des Schlussantrages feststellen, dass VW die Richtlinie in einem unzulässigen Maße ausgelegt hat und eine unzulässige Abschaltvorrichtung auch in den aktuellen Modellen dazu führt, dass Grenzwerte im Normalbetrieb nicht eingehalten werden.


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