BMW-Urteil im Abgasskandal – Thermisches Fenster auch beim X1 – AZ 7 O 67/19

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Das Urteil kommt zur rechten Zeit. Das Landgericht Düsseldorf hat einen Fahrzeughersteller in erster Instanz zur Zurücknahme eines sogenannten Schummel-Diesels verurteilt und dem Eigentümer rund 21.000 Euro Schadensersatz zugesprochen (LG Düsseldorf – AZ 7 O 67/19). 

Das Besondere daran: Erstmals wurde BMW die „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“ nicht nur vorgeworfen, sondern auch nachgewiesen – dies zumindest in der 1. Instanz – BMW hat schon die Berufung vor dem OLG Köln angekündigt. Der Fahrer eines BMW X1 der Schadstoffklasse 5 hatte argumentiert, dass der in seinem Fahrzeug verwendeten Motor eine Abschaltvorrichtung nutzt. Die Säuberung der Abgase wird gezielt ausgeschaltet. Wie auch in anderen Verfahren gegen die Autohersteller Mercedes, VW und Audi sowie Porsche ging es auch in diesem Verfahren um das sogenannte „Thermische Fenster“

BMW wird vorgeworfen, die Abschaltung die Abgasaufbereitung nur in einem Zeitfenster zwischen 17 ° und 33° aktiv zu halten und außerhalb dieses Fensters die Abschaltung zu aktivieren. BMW hatte vor dem Landgericht vorgetragen, dass die Verwendung des „Thermischen Fensters“ der EU-Richtlinie entspreche. 

Damit stellt sich BMW ebenso erfolglos den vorherrschenden Verdachtsmomenten entgegen wie alle anderen Hersteller auch. Das Gericht erachtete den Vortrag als nicht substanziell, zumal BMW nicht verraten wollte, in welchem Zeitfenster die Abschaltung aktiviert wird. Vor dem OLG wird es dazu Ausführungen geben müssen. Ohne tiefgreifende Aussagen dazu kann eine Berufung für den Autohersteller nicht erfolgreich ausgehen.

EuGH macht das „Thermische Fenster“ amtlich

„Der EuGH wird zum Ende des Monats zum Thema „Thermo-Fenster“ Stellung beziehen. Wir gehen davon aus, dass die Verwendung des „Thermischen Fensters“ grundsätzlich als illegale Abschalt-Vorrichtung gewertet werden wird. Die geforderte NOx-Reduzierung findet nicht statt und wird absichtlich unterdrückt“, so Dr. Gerrit Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal. Besonders interessant an diesem Urteil ist die Tatsache, dass das Landgericht Düsseldorf keinerlei Wert auf die Zusendung eines offiziellen Rückruf Schreibens gelegt hat und auch keinen Gutachter bestellt hat. 

Dr. Hartung: „Allein, dass BMW keinen ausreichenden Vortrag zum Thema „Thermisches Fenster“ geliefert hat, reichte dem Richter für ein verbraucherfreundliches Urteil. Das sollte anderen BMW-Fahren Mut machen.“ 

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