Euroweb-Internet-System-Vereinbarung kündigen? So lösen Sie sich von Internet-System-Verträgen

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„Internet-System-Vereinbarungen“, wie sie die Euroweb Deutschland GmbH angeboten hat oder die Euroweb Internet GmbH anbietet, sind aus rechtlicher Sicht sog. „Werkverträge“.

Wie dem Handelsregister zu entnehmen ist, wurde die Euroweb Deutschland GmbH am 27.04.2018 mit der Euroweb Internet GmbH verschmolzen.

Wenn Sie sich von einem solchen Vertrag lösen möchten, gilt regelmäßig:

Kündigen Sie den Vertrag nicht einfach, sondern lassen sich fachanwaltlich beraten. Eine „Internet-System-Vereinbarung“ ist als Werkvertrag zwar sofort kündbar, auch wenn vertraglich eine längere Laufzeit vereinbart wurde, doch dann steht Euroweb hinsichtlich der restlichen Laufzeit im Zweifel ein hoher Ausgleichsanspruch zu.

Mit anderen Worten: Sie bekommen gar nichts mehr, müssten aber ggf. dennoch je nach konkretem Einzelfall viele tausend Euro an Euroweb zahlen.

Schaffen Sie daher rechtliche Augenhöhe mit Euroweb und nehmen Sie die Unterstützung eines versierten Fachanwalts in Anspruch, der sich mit den Euroweb-Internet-System-Vereinbarungen auskennt.

Es gibt regelmäßig eine Reihe von Anknüpfungspunkten, um sich ohne freie Kündigung gemäß § 649 BGB mit fachanwaltlicher Hilfe von den Euroweb-Internet-System-Vereinbarungen zu lösen. Wenn Sie schon eine freie Kündigung ausgesprochen haben, gilt es den möglichen Schaden zu begrenzen.

Weitere Informationen finden Sie hier:  Lösung von einer Internet-System-Vereinbarung mit der Euroweb Internet GmbH – keine freie Kündigung aussprechen

https://www.ipjaeschke.de/rechtsanwalt-giessen/markenschutz-markenrecht-nachrichten/244-loesung-von-einer-internet-system-vereinbarung-mit-der-euroweb-internet-gmbh-keine-freie-kuendigung-aussprechen.html

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