Exmatrikulationsbescheid - Frist für Widerspruch beachten!

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Von der Hochschule einen Bescheid über die Exmatrikulation zu erhalten, ist für Studierende erst einmal ein großer Schock. Eine Exmatrikulation kann aus diversen Gründen angeschoben werden, wie z.B. der nicht fristgemäßen Zahlung des Semesterbeitrages, dem Nichtbestehen einer letztmaligen Wiederholungs-prüfung oder dem Vorwurf eines schwerwiegenden Täuschungsversuchs. 

Widerspruch gegen den Exmatrikulationsbescheid

Ein Exmatrikulationsbescheid muss aber nicht zwangsläufig das Ende des Studiums bedeuten. Grundsätzlich kann gegen den Bescheid Widerspruch oder Klage eingelegt werden und nach Einsicht in die Akte wird oftmals ein Weg gefunden, gegen den Bescheid rechtlich vorzugehen und somit die Exmatrikulation aus dem Weg räumen zu können. Sehr wichtig ist hierbei aber die Wahrung der Frist für den Widerspruch oder die Klage.

Exmatrikulationsbescheid aufgrund nicht bezahltem Semesterbeitrag

Legen Sie unbedingt Widerspruch ein, falls der Semesterbeitrag nicht rechtzeitig überwiesen worden sein sollte und man aus diesem Grund einen Exmatrikulationsbescheid erhält. Ansonsten risikieren Sie, dass gegen die Exmatrikulation rechtlich nicht mehr vorgegangen werden kann.

Noch ein Hinweis: Überprüfen Sie regelmäßig Ihr Uni-Postfach! Denn Mahnungen zum Semesterbeitrag oder andere wichtige Anschreiben der Universität werden oftmals an die Uni-Mailadresse geschickt.

Exmatrikulationsbescheid aufgrund des endgültigen Nichtbestehens einer Prüfung

Auch eine endgültig nicht bestandene Prüfung führt in der Regel zu einer Exmatrikulation. Bedenken Sie, dass bereits gegen das entsprechende Prüfungsergebnis rechtlich vorgegangen werden kann, denn auch hier gibt es verschiedene Ansatzpunkte, sei es inhaltlicher Art über eine nicht gerechte Bewertung oder formeller Art durch Verfahrensfehler im Prüfungsverfahren.

Achten Sie hier ebenfalls unbedingt auf die Frist, um noch rechtzeitig Widerspruch oder Klage einreichen zu können.

Sie können mich gerne kontaktieren, falls Sie eine rechtliche Einschätzung brauchen - ich helfe Ihnen gerne weiter. Sie erreichen mich unter der Telefonnummer 0421-70908850 oder aber per Email unter info@klein-rechtsanwaeltin.de





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