Externe Rechtsberatung für Ihr Unternehmen / Firma

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  • Die Rechtsabteilung 

In größeren oder global tätigen Unternehmen längst üblich: Die eigene Rechtsabteilung. 

Sinn und Zweck der Unterhaltung einer eigenen Rechtsabteilung ist es, nicht nur Rechtsdienstleistungen aus dem eigenen Hause zu erhalten. Der Vorteil stellt sich in der Regel auch durch eine enge Unternehmensverbundenheit dar, denn der in der Rechtsabteilung tätige Jurist ist nicht nur rechtskundig, sondern kennt und versteht das jeweilige Unternehmen, dessen Branche und Tätigkeitsfeld. 

  • Probleme für kleinere Unternehmen

Für eine Vielzahl von kleinen und mittleren Unternehmen geht die Einrichtung einer eigenen Rechtsabteilung jedoch mit erheblichen Kosten einher, die sich wirtschaftlich nicht rentieren, obwohl auch bei diesen Unternehmen das gleiche Bedürfnis nach rechtskundigem und unternehmensbezogenem Rat besteht. 

Stattdessen sehen sich kleinere Unternehmen dazu gezwungen, von Ihren Kernkompetenzen abzuweichen und sich mit einer Vielzahl von rechtlichen Sachverhalten selbständig auseinander setzen zu müssen. 

Dahinter steht vor allem die Sorge vor horrenden Anwaltshonoraren für beratende Tätigkeiten. Gleichzeitig besteht jedoch das Risiko, falsche Entscheidungen aufgrund von rechtlichen Fehleinschätzungen getroffen zu haben, was wiederum Anwalts – und Gerichtskosten bei einer Inanspruchnahme führen kann. 

  • Ihre Möglichkeiten

Lassen Sie uns – die Rechtsanwaltskanzlei Meyer – zu Ihrer externen Rechtsabteilung werden. 

In dieser Funktion beraten wir Sie und Ihr Unternehmen bei anstehenden rechtlichen Entscheidungen und begleiten Sie bei der rechtlichen Umsetzung sowie Absicherung Ihrer Tätigkeiten. 

Regelmäßige Einbindung in Ihre unternehmerischen Entscheidungen und Ihre Unternehmenskommunikation sorgen dafür, dass wir die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens kennen lernen und wir für Sie maßgeschneiderte Lösungen entwickeln, während Sie den Fokus auf Ihre Kernkompetenzen legen können. 

Gerne stehen wir dabei als Ansprechpartner für Sie und Ihre Mitarbeiter – im Rahmen von kurzen Telefonaten über längere Meetings, bis hin zur Projektbegleitung und Vertretung – zu vorher festgelegten Konditionen oder fixen Pauschalhonoraren zur Verfügung. 

  • Unsere Expertise

Profitieren Sie dabei von unserer langjährigen Erfahrung auf den Gebieten des allgemeinen Zivil – und Vertragsrecht, des Bank – und Kapitalmarktrechts, des Wirtschaftsrechts sowie des Handels – und Gesellschaftsrechts. 

Wir unterstützen Sie bei der Vertragsprüfung - und erstellung, inklusive AGB-Recht, bei der Prüfung und Bearbeitung von Reklamationen, Schadensfällen und Errichtung und Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften und bei ausgefallenen Forderung bzw. nicht bezahlten Rechnungen.

Wir gestalten neben Arbeits-, Kauf-, Verkaufs-, Gesellschaft - und Franchiseverträgen auch individuelle Vereinbarungen nach Ihren Anforderungen. 

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir erarbeiten gemeinsam ein individuelles Angebot maßgeschneidert nach Ihren Bedürfnissen nach dem von Ihnen benötigten Beratungsumfang. 

Foto(s): j.meyer@meyer-ra.com


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