Fachanwalt Verkehrsrecht (Übersicht der Themen, Bezüge zu anderen Rechtsbereichen)
- 2 Minuten Lesezeit
Themenverzeichnis
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
- Abschleppvorgänge und Verwahrkosten
- Fahrerlaubnisrecht (Verkehrsverwaltungsrecht)
- Fahrzeug-Zulassungsrecht (Verkehrsverwaltungsrecht)
- Zivilrechtliche Haftung und Ansprüche beim Verkehrsunfall (Verkehrshaftungsrecht)
- Flotten- und Fuhrparkmanagement
- Autokauf, Autovertrags-, Miet- und Leasingrecht, Carsharing (Verkehrsvertragsrecht)
- Abgasskandal
- Kraftfahrt- und Kaskoversicherung mit Fahrerversicherung (Versicherungsrecht)
Einführung
Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens, erfasst im weitesten Sinne also sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also einer Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen.
Es kann aufgrund der Komplexität nur schwer in einer Kodifikation (in einem Gesetz) erfasst werden und ist daher einer detaillierten Gesetzgebung unterzogen. Es handelt sich um eine Querschnittsmaterie, die sich an dem thematischen Bezug, meist zum KFZ, orientiert.
Eine mögliche Einteilung stellt die Unterscheidung in Vorschriften des öffentlichen Rechts und in Vorschriften des Privatrechts dar.
Zum öffentlichen Verkehrsrecht zählen dabei das Verkehrsverwaltungsrecht (zum Beispiel Erteilung oder Entzug bzw. auch Neuerteilung einer Fahrerlaubnis) und das Verkehrsstraf- und -bußgeldrecht (zum Beispiel das Verwarngeld wegen eines Parkverstoßes im öffentlichen Raum oder der Vorwurf der Fahrerflucht).
Das private Verkehrsrecht (Verkehrszivilrecht) lässt sich unterteilen in das Verkehrsvertragsrecht (zum Beispiel der Frachtvertrag oder die Gewährleistungsrechte beim Autokauf) und das Verkehrshaftungsrecht (zum Beispiel Schadenersatz und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall und verkehrsversicherungsrechtliche Vorschriften).
Zur Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ findet sich in § 14d der FAO eine Auflistung der Rechtsgebiete, die erfasst werden sollen.
Zum Erwerb des Titels sind nach § 5 S. 1 lit. k FAO insgesamt 160 Fälle (davon 60 gerichtliche Verfahren) nachzuweisen, die eigenständig in den Teildisziplinen durch den entsprechenden Rechtsanwalt bearbeitet wurden.
Ursprünglich sollten die Bereiche Verkehrs- und Versicherungsrecht gemeinsam einen Fachanwalt bilden, da die Überschneidungen sehr groß sind, jedoch entschied man sich aufgrund der enormen Bedeutung verkehrsrechtlicher Mandate in der Praxis und aufgrund der Spezialität in den einzelnen Versicherungszweigen gegen eine Zusammenlegung.
Gleichwohl bleibt die Schnittmenge zum Versicherungsrecht aufgrund der Themen Kraftfahrt- und Kaskoversicherung sehr ausgeprägt.
Weitere Artikel finden Sie hier:
Artikel teilen: