Fahrzeugschäden in der Waschanlage – Wer haftet bei Lackkratzern & Co.?

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Der Besuch einer Waschanlage soll das Fahrzeug zum Glänzen bringen – doch manchmal kommt es anders: Kratzer im Lack, abgerissene Spiegel oder beschädigte Antennen sind keine Seltenheit. In solchen Fällen stellt sich die Frage: Wer haftet für den entstandenen Schaden?


1. Verkehrssicherungspflicht des Betreibers

Grundsätzlich unterliegen Waschanlagenbetreiber einer sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen ihre Anlage so betreiben, dass Kundenfahrzeuge bei ordnungsgemäßer Nutzung keinen Schaden nehmen. Dazu gehören regelmäßige Wartungen, Kontrollen der Technik sowie verständliche Hinweise zur Nutzung der Anlage.

Kommt der Betreiber dieser Pflicht nicht nach – etwa weil die Bürsten defekt sind oder die Technik versagt – haftet er grundsätzlich für entstandene Schäden gemäß § 280 BGB.


2. Pflicht zur ordnungsgemäßen Nutzung durch den Kunden

Auch der Fahrzeugführer hat Pflichten: Wird das Fahrzeug falsch positioniert, werden Spiegel nicht eingeklappt oder lose Fahrzeugteile (z. B. Antennen, Spoiler) nicht gesichert, kann eine Mitschuld vorliegen oder sogar die Haftung des Waschanlagenbetreibers ganz entfallen.


3. Was tun im Schadensfall?

Kommt es zu einem Schaden, sollte sofort gehandelt werden:

  • Vor Ort alle Schäden dokumentieren (Fotos, Zeugen, ggf. Kameraaufzeichnungen sichern)
  • Betreiber informieren und den Schaden melden
  • Die Reinigung nicht fortsetzen, um weitere Schäden oder Beweismittelverlust zu vermeiden

Kleiner Tipp: Fotografieren oder filmen Sie Ihr Fahrzeug am besten vor dem Waschvorgang

So können Sie im Streitfall besser belegen, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist und nicht bereits vorher bestand.

Ein Sachverständigengutachten kann zudem Aufschluss zu Ursache und Schadenshöhe geben.


4. Rechtliche Schritte und Ansprüche

Lässt sich nachweisen, dass der Betreiber schuldhaft gehandelt hat, kann der Geschädigte Schadensersatz fordern, etwa für Reparaturkosten, Nutzungsausfall oder einen Mietwagen.

Ob der Betreiber oder der Fahrzeughalter haftet, hängt immer vom Einzelfall ab. Eine anwaltliche Prüfung lohnt sich – besonders, wenn der Betreiber die Verantwortung ablehnt.


Haben Sie einen Schaden in der Waschanlage erlitten?  
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Foto(s): Torsten Thiel

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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