Falsch überwiesen - wie bekomme ich mein Geld zurück?
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Trotz IBAN passiert das schneller als man denkt: Geld wird auf ein falsches Konto überwiesen oder via Internet und Paypal an den falschen Adressaten geschickt. Ein Zahlendreher oder bei der Paypal-Adresse ein Unterstrich zu wenig und das Geld landet ganz woanders. Aufmerksame Banken erkennen zwar, wenn die Kontonummer nicht zum Empfängernamen passt und fragen insbesondere bei großen Summen nach, aber eine Garantie ist das nicht.
Mit etwas Glück können Sie die Buchung noch „abfangen“, dazu müssen Sie aber schnell agieren und beim ausführenden Kreditinstitut nach den Möglichkeiten eines Überweisungsrückrufs fragen. Die Hoffnung ist zwar gering, aber unter Umständen funktioniert es noch, insbesondere dann, wenn nicht mit „Sofortüberweisung“ gearbeitet wurde oder bankfreie Tage wie das Wochenende den Abschluss einer Überweisung verzögern.
Allerdings: Ist das Geld erstmal dem Gegenkonto gutgeschrieben, dann geht nichts mehr. Dann bleibt nur, den Empfänger um Rücküberweisung zu bitten. Das kann zu Problemen führen, da die kontoführende Bank die Adressdaten des Empfängers nicht so ohne weiteres herausrücken kann. Bei Paypal kann man wenigstens noch an die hinterlegte email-Adresse schreiben, bei einem Bankkonto sieht das anders aus.
Hier sollte im Rahmen eines schriftlichen Antrages die Kommunikation zwischen zwei Banken genutzt werden. Bei nachgewiesener Dringlichkeit wird die Bank behilflich sein – sie muss es aber nicht und wird sich u.a. bei Zweifeln an „Ihrer Geschichte“ auch weigern.
Der auf Bankrecht fokussierte Rechtsanwalt Fabian Fritsch weiß: „Banken kooperieren in vielen Fällen, sie sind aber weder dazu verpflichtet, Hilfestellungen zu geben, noch dazu, das Geld selbst zu ersetzen. Vom Grundsatz her gehört das falsch überwiesene Geld zwar nicht dem Empfänger, aber wenn sich dieser weigert, es zurückzuzahlen, gelingt es Privatpersonen oftmals nicht, Ansprüche durchzusetzen!“
Wenn der Verdacht besteht, dass eine Rückgabe des Geldes bewusst nicht vorgenommen wird, sollte Anzeige bei der Polizei erstattet werden, parallel dazu sollte der Empfänger selbst auf Rückgabe verklagt werden.
Fritsch: „All das sollte gut überlegt werden und es sollten im außergerichtlichen Verfahren alle Möglichkeiten ausgelotet werden. Man muss bedenken, dass das Buchgeld auf Konten, deren Auszüge nicht abgerufen werden oder dessen Besitzer verzogen oder gestorben sind, landen. Unter Umständen haben Sie auch auf ein Pfändungsschutzkonto überwiesen und der Eigentümer kann die entsprechende Summe nicht einfach zurückbuchen."
Immer abhängig von der Höhe der Summe sollte ein im Bankrecht versierter Anwalt eingeschaltet werden, der die entsprechenden Auskunftspflichten durchsetzen kann. Bei kleineren Beträgen sollten man mit den Banken im Kontakt bleiben und einfach Ausdauer zeigen.
Die Kanzlei Hafencity berät zum Thema Bankrecht und Finanzdienstleistungen bundesweit.
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