Falschaussage vor Gericht – Risiken und Strafen
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Die Wahrheitspflicht vor Gericht ist einer der Grundpfeiler unseres Rechtssystems. Wer als Zeuge oder Sachverständiger vor Gericht die Unwahrheit sagt, macht sich strafbar. Doch welche Konsequenzen drohen bei einer Falschaussage und welche juristischen Feinheiten spielen dabei eine Rolle?
Rechtliche Grundlagen
Die Strafbarkeit der Falschaussage ist in den §§ 153 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Nach § 153 StGB begeht derjenige eine Straftat, der vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger falsch aussagt. Die Straftat wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Vorsatz und Irrtum
Für eine Strafbarkeit ist Vorsatz erforderlich. Das bedeutet, der Aussagende muss wissen oder zumindest billigend in Kauf nehmen, dass seine Aussage unwahr ist. Liegt ein Irrtum vor, beispielsweise aufgrund fehlerhafter Wahrnehmung oder Erinnerung, entfällt die Strafbarkeit.
Der Unterschied zwischen Falschaussage und Meineid
Wird die falsche Aussage zusätzlich beeidet, spricht man von einem Meineid gemäß § 154 StGB. Dieser wird deutlich härter bestraft – mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. In minder schweren Fällen kann die Strafe auf sechs Monate bis fünf Jahre reduziert werden.
Versuch der Falschaussage
Auch der Versuch einer Falschaussage ist gemäß § 159 StGB strafbar. Das bedeutet, bereits der Entschluss und die Handlung zur Abgabe einer falschen Aussage können zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, selbst wenn die falsche Aussage letztlich nicht zu Protokoll genommen wurde.
Verteidigungsmöglichkeiten
Die Verteidigung in Fällen der Falschaussage erfordert juristisches Geschick und Erfahrung. Es muss geprüft werden, ob tatsächlich eine bewusste Falschaussage vorliegt oder ob eventuell Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgründe greifen. Mögliche Verteidigungsansätze können sein:
- Irrtum über die Wahrheit: Fehlende Vorsätzlichkeit aufgrund falscher Erinnerung oder Wahrnehmung.
- Zulässige Aussageverweigerung: Das Recht, die Aussage zu verweigern, wurde nicht korrekt belehrt.
- Formfehler: Die Zuständigkeit der vernehmenden Stelle oder die Form der Vereidigung war fehlerhaft.
Ihre Rechte als Betroffener
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen Falschaussage stehen Ihnen verschiedene Rechte zu. Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern und sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Aufgrund der erheblichen strafrechtlichen Folgen ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen.
Warum ein erfahrener Strafverteidiger wichtig ist
Die komplexe Materie des Strafrechts und die möglichen schwerwiegenden Konsequenzen einer Verurteilung machen die Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt unerlässlich. Ein erfahrener Strafverteidiger kann:
- Die Sachlage gründlich analysieren und mögliche Verteidigungsstrategien erarbeiten.
- Ihre Rechte gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft wahren.
- Gegebenenfalls eine Einstellung des Verfahrens oder eine milde Strafe erreichen.
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Fazit
Die Falschaussage vor Gericht ist kein Kavaliersdelikt und kann erhebliche strafrechtliche Folgen haben. Um Ihre Rechte zu wahren und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen, ist die frühzeitige Einschaltung eines erfahrenen Strafverteidigers entscheidend. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um gemeinsam eine optimale Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
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