Falsche Tatsachenbehauptung: Foreneintrag erfolgreich gelöscht

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Verbraucherrechte werden gestärkt: Die Löschung eines geschäftsschädigenden Eintrages in Internetforen wird durchgesetzt, Hilferuf löst internationale Reaktionen aus – wie muss sich die Usergesellschaft zum Schutz von Reputationsstörungen verhalten?

Die Macht von Suchmaschinen und dem Internet wächst stetig und die Auswirkungen sind im alltäglichen Leben fühlbar. Muss man davor Angst haben? Kann man sich schützen? – rechtliche Diskussion mit Dr. Thomas Schulte.

Der Geschäftsführer einer Medien GmbH, die einen nachweislich legalen Vertrieb veranstaltete, staunte nicht schlecht, als er seinen Namen bei Google eingab und dort Einträge wie „ob er denn abkassieren möchte“ oder „der betreibt ein Schneeballsystem“ bereits auf der ersten Seite der Suchergebnisse fand. Säubern, radieren, zerreißen, verbrennen nicht möglich – welche Option ist ein taugliches Instrument zur Beseitigung der Einträge? Diese sind extrem geschäftsschädigend, da in der heutigen Zeit die meisten potentiellen Kunden ihre Geschäftspartner zuerst googeln, bevor sie mit ihnen zum Geschäftsabschluss schreiten.

Wieviel Macht haben Suchmaschinen wie Google und wer übernimmt Verantwortung?

Derartige falsche Tatsachenbehauptungen braucht niemand hinzunehmen, aber wie verhält man sich als Betroffener richtig und wie kann man erfolgreich gegen eine Hetzkampagne und eine Reputationsschädigung vorgehen? Hierzu Strafrechtexperte Dr. Kraatz von der auf Internetrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin: „Falsche, ehrverletzende Tatsachenbehauptungen erfüllen den Straftatbestand des § 186 Strafgesetzbuch (StGB), wobei derjenige, der die Äußerung macht, das Risiko dafür trägt, dass sich die Wahrheit der behaupteten Tatsache nicht darlegen lässt. Für derartige Einträge in Blogs und Foren haftet grundsätzlich auch der Forenbetreiber nach der allgemeinen Störerhaftung der §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) analog, da bereits der Betrieb des Forums die Verbreitung der ehrverletzenden Tatsachenbehauptung fördert. Zwar darf die Störerhaftung nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden, welche die rechtswidrigen Äußerungen selbst nicht vorgenommen haben. So trifft an sich den Administrator eines Internetforums nicht die Pflicht, sämtliche Einträge vorab auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Sobald jedoch bestimmte rechtswidrige Äußerungen konkret beanstandet werden, ist der Administrator nach der Rechtsprechung verpflichtet, diese Kommentare vom Forum zu nehmen.“

In diesem Fall und vor diesem Hintergrund wurden die Forenbetreiber durch Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB angeschrieben. Daraufhin reagierte gutefrage.net, löschte die Beanstandungen und auch die entsprechenden Userbeiträge sofort und anstandslos. Rechtsanwalt Dr. Schulte, Experte Reputation by law, meint dazu, dass die Gesetzgebung in jüngster Zeit für den Schutz von Internetusern und Verbrauchern wichtige Entscheidungen auf den Weg gebracht hat. Dadurch werden Forenbetreiber in die Verantwortung genommen, weitere gesetzliche Entscheidungen sollten für die Sicherheit im Internet getroffen werden. Für Betroffene gilt, schnell und konsequent zu handeln, denn der eigene Ruf und der des Unternehmens erleiden oftmals durch die falsche Tatsachenbehauptung großen nichtwiedergutmachenden Schaden. 

http://www.dr-schulte.de/rechtsgebiet/reputationsrecht/eugh-urheberrecht-reputationsfragen-des-internetrechts

Fazit: Macht zu besitzen, das Schicksal von anderen zu bestimmen, ist brandgefährlich!

Jede und jeder Geschäftsbetreibende sollte konsequent im Internet nachsehen, welche Einträge sich über seine Person und insbesondere sein Geschäftsgebaren finden lassen. Stellt sich dabei heraus, dass unwahre Behauptungen oder sogar Beleidigungen darunter zu finden sind, sollten die Forenbetreiber sowie die jeweilige Suchmaschine auf Löschungen in Anspruch genommen werden. Für fairen Rat und zur Ersteinschätzung bei einer Reputationsstörung stehen Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Denn in Zeiten eines unser Leben allumfassenden Internets ist der geschäftliche Ruf im Internet fast noch wichtiger als der in der realen Welt.

V.i.S.d.P.:

Privatdozent Dr. jur. habil. Erik Kraatz


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