Familienheim – Zwingende Gründe für Befreiung von der Erbschaftssteuer

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Auch wenn der Erbe das geerbte Familienheim erst nach einigen Monaten bezieht, ist eine Befreiung von der Erbschaftssteuer möglich. Das Erbrecht lässt Ausnahmen zu, wenn zwingende Gründe vorliegen.

Das Erbrecht sieht eine steuerbefreite Vererbung des Familienheims vor, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Können die Voraussetzungen aus zwingenden Gründen nicht erfüllt werden, ist dennoch eine Befreiung von der Erbschaftssteuer möglich, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte Bei rechtlichen Auseinandersetzungen sollte ein Rechtsanwalt für Erbrecht hinzugezogen werden.

Zu den Voraussetzungen für die Befreiung von der Erbschaftssteuer gehört u.a., dass der Erblasser das Familienheim bis zum Eintritt des Erbfalls selbst bewohnt hat, der Erbe es umgehend (innerhalb von 6 Monaten) bezieht und es für mindestens zehn Jahre für eigene Wohnzwecke nutzt. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen kann aber aus zwingenden Gründen nicht möglich sein. Kommt es deshalb zum Rechtsstreit mit den Finanzbehörden, sollte ein Rechtsanwalt für Erbrecht hinzugezogen werden.

Denn wie ein Urteil des Finanzgerichts München zeigt, ist die Befreiung von der Erbschaftssteuer auch dann möglich, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind (Az.: 4 K 2183/21). In dem Fall hatte die Erblasserin das Familienheim selbst bewohnt, ehe sie aus gesundheitlichen Gründen in ein Pflegeheim umziehen musste. Um die Heimkosten zu decken, vermietete sie ihre Wohnung zeitlich befristet. Als die Frau starb, wurde die Tochter zur Alleinerbin. Das Familienheim konnte sie jedoch nicht selbst unmittelbar beziehen, da der Mietvertrag noch zwei Jahre lief. Das Finanzamt legte daher Erbschaftssteuer für das Familienheim fest.

Zu Unrecht, wie das FG München entschied. Die Erblasserin sei auf vollstationäre Pflege angewiesen gewesen. Sie habe das Familienheim daher aus zwingenden Gründen nicht mehr selbst bewohnen können. Die Tochter habe das Familienheim zwar selbst zu Wohnzwecken nutzen wollen, war aber durch den befristeten Mietvertrag daran gehindert. Sie habe somit die Wohnung aus zwingenden Grund nicht nutzen können, so das Finanzgericht.

Das Urteil zeigt, dass es sich bei Rechtsstreitigkeiten lohnt, einen Rechtsanwalt für Erbrecht hinzuziehen. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann die Interessen auch gegenüber den Finanzbehörden vertreten.

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Foto(s): MTR Legal

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