FAQ zur Markenameldung

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Wir beraten und vertreten Start-Ups und sowie KMU bundesweit in Fragen des geistigen Eigentums. Gerade bei Markenanmeldungen ist der Bedarf an Beratung groß. In diesem Artikel finden Sie eine Zusammenfassung der häufigsten Fragestellungen.

Inhalt

  • Welche Marken können angemeldet werden?
  • Welche Gebühren entstehen bei einer Markenanmeldung?
  • Ist eine vorherige professionelle Markenrecherche sinnvoll?
  • Wie lange dauert eine Markenanmeldung?
  • Sollte ich meine eingetragene Marke überwachen?
  • Welche Kosten entstehen im Falle einer Markenverletzung?

Welche Marken können angemeldet werden?

Das Markenrecht kennt eine Vielzahl von Markenformen, wie die Wortmarke und die Bildmarke, aber auch dreidimensionale Marken, Farbmarken oder Klangmarken können eingetragen werden.

In der Praxis wird vor allem eine Wortmarke von Bedeutung sein. Haben Sie zudem bereits ein Logo erstellt, macht es Sinn, dieses als sog. Wort-Bildmarke schützen zu lassen. Wort-Bildmarken werden oftmals zudem auch dann gewählt, wenn die Anmeldung einer Wortmarke ausscheidet (z. B. im Fall von beschreibenden Angaben).

Welche Gebühren entstehen bei einer Markenanmeldung?

Die Höhe der amtlichen Gebühren ist abhängig von dem gewünschten räumlichen Geltungsbereich sowie der Anzahl der Klassen.

Wollen Sie Ihre Marke deutschlandweit schützen, betragen die Gebühren beim DPMA 290 € (bei einer Online-Anmeldung). In diesen Gebühren sind bis zu 3 Klassen enthalten. Ab der 4. Klasse kommen jeweils weitere 100 € hinzu.

Soll die Marke hingegen europaweit geschützt werden, betragen die amtlichen Gebühren 850 € inkl. 1 Klasse. Für eine 2. Klasse werden weitere 50 €, ab der dritten Klasse jeweils weitere 150 € fällig.

Ist eine vorherige professionelle Markenrecherche sinnvoll?

Ja, absolut. Bereits ein Blick in die Statistik des DPMA macht dies deutlich. In 2018 wurden alleine beim DPMA 71.507 Marken angemeldet. Der Bestand der Marken insgesamt liegt bei 815.589 eingetragenen Marken.

Die Gefahr, dass Ihre Marke mit einer bereits eingetragenen Marke kollidiert, sollte daher bereits aufgrund dieser Zahlen nicht vernachlässigt werden. Durch eine eigene Recherche, z. B. bei Google, können Sie wertvolle Informationen erhalten. Sie können dadurch bereits ein gewisses Maß an Sicherheit erhalten.

Dennoch empfehlen wir, eine professionelle Markenrecherche in Auftrag zu geben. Zum einen können hierdurch auch Eintragungen in Handelsregistern, Internetdomains, ja sogar Onlineshops überprüft werden. Zum anderen bietet die professionelle Markenrecherche die Möglichkeit, nicht nur identische Übereinstimmungen zu finden. Auch abweichende Schreibweisen oder Bildmarken können auf diese Weise recherchiert werden.

Wie lange dauert eine Markenanmeldung?

Sie können davon ausgehen, dass es zwischen 4–6 Monate dauert, bis Ihre Marke offiziell eingetragen ist. Entscheidend für den Beginn des Markenschutzes ist stets das Datum der Antragstellung.

Sollte ich meine eingetragene Marke überwachen?

Mit der Eintragung der Marke haben Sie ein wertvolles Recht erworben, nämlich ausschließlich diese Bezeichnung für Ihre Produkt verwenden zu können. Dieses Recht ist umso wertvoller, je einzigartiger Ihre Bezeichnung ist. Durch eine Markenüberwachung werden Sie informiert, wenn eine ähnliche oder gar inhaltsgleiche Marke angemeldet wird. Sie können dann aktiv entscheiden, ob Sie gegen die Eintragung der Marke angehen wollen. Eine Verletzung Ihrer Marke kann dadurch in der Regel bereits während der Widerspruchsfrist erkannt und verhindert werden.

Welche Kosten entstehen im Falle einer Markenverletzung?

Markenverletzungen sind kostspielig. Der kostenpflichtigen Abmahnung folgen in aller Regel teurere Schadensersatzansprüche. Auch muss jede Nutzung der Marke beseitigt, also schlimmstenfalls eigene Bestände vernichtet, werden. Der Verletzte kann zudem Auskunft verlangen, welche Vertriebswege beschritten und welche Erlöse erzielt wurden.

Die Kosten der Abmahnung sind abhängig vom jeweiligen Streitwert. In Markensachen beginnen die Streitwerte bei 25.000 € (bei ungenutzten bzw. unbekannten Marken). Je bekannter die Marke ist, desto höher werden die Kosten. Streitwerte von 250.000 € und mehr sind im Markenrecht keine Seltenheit. Allein für die Abmahnung können daher leicht Abmahnkosten in zwischen 1000 € und 2500 € entstehen.

Marco Bennek, Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bieten wir bundesweit die Durchführung von Markenrecherchen, Markenanmeldung und Markenüberwachungen an. Die Mandatierung kann vor Ort oder online erfolgen. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.


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