FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Intersport Corp.

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Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg im Auftrag von Intersport Corp. DBA Wham-O (USA) wegen Verstoßes gegen das VerpackungsG.

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg vertritt die Interessen der Intersport Corp. DBA Wham-O, welche unter anderem im Bereich des Vertriebs von Sport- und Trainingsgeräten sowie von Spielzeug weltweit und insbesondere auch in Deutschland tätig ist. Sie verschickten nun ein Abmahnschreiben an einen Großhändler, welcher mit der Intersport Corp. im Wettbewerb steht.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen die notwendige Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister gem. § 9 VerpackG nicht vorgenommen zu haben. Nach Ansicht der FAREDS Rechtsanwälte stellt diese Verhaltensweise einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar, welcher Ansprüche ihres Mandanten begründen würden.

Die FAREDS Rechtsanwälte fordern von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zwecke der Abmahnung bereits beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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