Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Sparkasse Marburg-Biedenkopf?

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Wollen auch Sie von den derzeit niedrigen Zinsen profitieren? Dann sollten Sie Ihren laufenden Kreditvertrag prüfen lassen und von einem eventuell vorhandenen „Widerrufsjoker“ Gebrauch machen.

Vorzeitige Beendigung des Kreditvertrages

Grundsätzlich können Sie zu jedem beliebigen Zeitpunkt Ihren Darlehensvertrag beenden. Bei einer vorzeitigen Beendigung müssen Sie jedoch eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Diese wird von dem Darlehensgeber in den Vertrag als eine Art Vertragsstrafe aufgenommen, um sich vor dem zinsbehafteten Rückzahlungsausfall durch den Darlehensnehmer abzusichern.

Falls Sie Ihren Kreditvertrag jedoch noch widerrufen können, so müssen Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Dafür müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen: 

  1. Der Kreditvertrag muss eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten.
  2. Der Kreditvertrag muss zwischen der Sparkasse und einem Verbraucher geschlossen sein, da einem Unternehmer kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht.
  3. Der Kreditvertrag muss nach dem 01. November 2002 geschlossen worden sein, da das gesetzliche Widerrufsrecht vorher nicht geregelt war.

Wenn die bei Ihrem Kreditvertrag mit der Sparkasse Marburg-Biedenkopf verwendete Widerrufsbelehrung falsch ist, so können Sie Ihren Vertrag auch noch zum jetzigen Zeitpunkt widerrufen ohne eine teure Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Grund dafür ist, dass die Widerrufsfrist, die im § 355 Abs. 2 BGB geregelt ist, niemals wirksam zu laufen begonnen hat. Das bedeutet, dass Sie nie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt worden sind. In der Konsequenz sind die meist teuren Zinsforderungen nie wirksam vereinbart worden und auch die Vorfälligkeitsentschädigung ist niemals wirksam Teil des Vertrages geworden. Nach einem erfolgreichen Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt.

Viele der Verbraucher fragen sich jedoch, wie es überhaupt zu solchen Fehlern in den Widerrufsbelehrungen kommen konnte. Es muss beachtet werden, dass viele Banken und auch kleine Sparkassen die gesetzlichen Muster personalisiert haben, um ihrem Haus größere rechtliche Sicherheit zu verschaffen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch teilweise: Darlehensnehmer wurden nicht nachvollziehbar über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt.

Sie sollten sich nicht davor scheuen, Ihren Vertrag mit der Sparkasse Marburg-Biedenkopf überprüfen zu lassen und nach Möglichkeit gegen eine unangemessen lange Bindung an zu hohe Zinsen vorzugehen. Die Berliner Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet Ihnen eine kostenlose Vorprüfung an. Dafür müssen Sie unseren Mandantenfragebogen auf der Website www.wvr-law.de ausfüllen und uns Ihren Vertrag samt Widerrufsbelehrung zukommen lassen. Nach erfolgter Prüfung werden wir uns telefonisch bei Ihnen melden und das weitere Vorgehen besprechen.


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