Fiat-Abgasskandal: OLG Koblenz spricht Käufer von Wohnmobil Schadensersatz zu

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Die neuesten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) haben Auswirkungen auf den Dieselskandal bei Fiat-Chrysler, jetzt bekannt als Stellantis. Das Oberlandesgericht Koblenz hat am 28. September 2023 Fiat dazu verurteilt, Schadensersatz in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises zu zahlen (Az.: 6 U 1740/22). In einem konkreten Fall, dem Wohnmobil Grand Canyon 2016 von Hymercar, wurde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters festgestellt. Das Oberlandesgericht bezog sich dabei auf die jüngsten BGH-Urteile vom 26. Juni 2023. Diese Urteile haben die Anforderungen für erfolgreiche Klagen gegen die Hersteller gesenkt. Die Rechtsprechung legt nun fest, dass selbst fahrlässiges Verhalten der Hersteller die Ansprüche der Verbraucher auf Schadensersatz rechtfertigen kann. Dr. Stoll & Sauer, die das Verfahren führte, rät WoMo-Eigentümer zur kostenlosen Erstberatung im Online-Check. Noch nie standen die Chancen auf Schadensersatz so gut wie aktuell. Mehr Infos zu den Entwicklungen am BGH gibt es auf unserer Website.

OLG: Unzulässige Abschalteinrichtung in Hymercar-Wohnmobil

Seit dem Sommer 2020 brodelt der Diesel-Abgasskandal im Zusammenhang mit Fiat-Chrysler. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt führt Ermittlungen in diesem Fall durch. Besonders betroffen sind Wohnmobile, da die meisten Hersteller auf den Fiat Ducato als Basisfahrzeug setzen. Der Fiat-Diesel Multijet soll mithilfe verschiedener nicht genehmigter Abschalteinrichtungen die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand, nicht jedoch im normalen Straßenverkehr, einhalten. Diese Abschalteinrichtungen umfassen einen sogenannten Timer, der die Abgasreinigung nach 21 Minuten ausschaltet, sowie ein Thermofenster, das die Abgasregulierung in Abhängigkeit von der Außentemperatur steuert. Das Oberlandesgericht Koblenz hat nun den Hersteller zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer, spezialisiert auf Diesel-Fälle, gibt eine kompakte Zusammenfassung des Verfahrens:

  • Der Kläger kaufte sein Wohnmobil im September für 58.080 Euro. Es handelt sich um das Wohnmobil Grand Canyon 2016 des Herstellers Hymercar auf Basis eines Fiat Ducato mit einem 3.0-Liter-Dieselmotor von. Der Motor (F1CE3481E) verfügt über die Abgasnorm Euro 5.
  • Ursprünglich hatte der Kläger die eine Preisminderung von 25 Prozent gefordert. Das Landgericht Trier wies die Klage jedoch ab.
  • In der Berufungsinstanz hatte der Kläger teilweise Erfolg. Das OLG Koblenz wertete das verbaute Thermofenster als eine unzulässige Abschalteinrichtung, die nicht dem Schutz des Motors dient. Das Gericht orientierte sich an der BGH-Entscheidung vom 26. Juni 2023 und sprach dem Kläger 5 Prozent des Kaufpreises als Schadensersatz zu – also 2904 Euro. Der BGH hatte in dieser Entscheidung einen sogenannten Differenzschaden zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises vorgegeben, sofern die unzulässige Abschalteinrichtung fahrlässige eingebaut worden war.
  • Die Richter des OLG Koblenz kamen zu dem Schluss, dass die Abschalteinrichtung fahrlässig installiert war. Der vom BGH angedachte Differenzschaden sei eingetreten. Das Gericht entschied auf 5 Prozent Schadensersatz, weil es davon ausgeht, dass mit dem Thermofenster nur eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden war. Einen Nutzungsersatz für Fiat gewährte das Gericht nicht.
  • Das OLG hat keine Revision zugelassen. Damit ist das Urteil faktisch rechtskräftig.

Hat Fiat im Diesel-Abgasskandal auch fahrlässig gehandelt?

Der BGH hat am 26. Juni 2023 ein neues Kapital im Diesel-Abgasskandal der Automobilindustrie aufgeschlagen. 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in drei wegweisenden Musterverfahren gegen Audi, VW und Mercedes die Hürden für erfolgreiche Diesel-Klagen drastisch herabgesetzt. Seitdem genügt der Nachweis fahrlässigen Handelns, um Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen. Bis Juni 2023 verlangte der BGH im Diesel-Abgasskandal noch den Nachweis von Vorsatz und Sittenwidrigkeit der Autohersteller. Jetzt lautet die Grundregel im Diesel-Abgasskandal: Fahrlässige Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung führt zu Schadensersatz. Das Oberlandesgerichte Koblenz und Naumburg haben sich dieser Marschrichtung angeschlossen.

Die rechtliche Klärung setzt sich jedoch fort: Am 27. November 2023 wird der BGH erstmals im Fiat-Abgasskandal verhandeln. Die auf Diesel-Fälle spezialisierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist überzeugt, dass der BGH seine bisherige Rechtsprechung beibehalten und Fiat in diesem Verfahren verurteilen wird. Die Hauptfrage der Verhandlung wird das fahrlässige Verhalten von Fiat sein. Dennoch vertritt Dr. Stoll & Sauer nach wie vor die Ansicht, dass Fiat auch vorsätzlich und sittenwidrig im Sinne von §826 BGB gehandelt hat. Die Kanzlei hat mehrere Fiat-Verfahren beim BGH eingereicht. Im Falle einer Verurteilung aufgrund von Vorsatz und Sittenwidrigkeit ist eine vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags abzüglich einer Nutzungsentschädigung möglich.

Dr. Stoll & Sauer rät: Verbraucher sollten jetzt klagen

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer markiert die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei VW, Mercedes und FCA/Stellantis in den letzten Monaten einen bedeutenden Fortschritt, begleitet von zahlreichen Urteilen am Europäischen Gerichtshof (EuGH) und am Bundesgerichtshof (BGH). Der Skandal ist noch nicht abgeschlossen, aber die Aussichten auf Schadensersatz sind deutlich gestiegen. Aus diesem Grund empfiehlt die Kanzlei Verbrauchern, die vom Abgasskandal betroffen sind, sich rechtlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.  

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von über 30 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Bereits gegen VW war Dr. Stoll & Sauer erfolgreich. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.



Foto(s): Pixabay

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