Fiatfx Global – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Internethandelsplattform Fiatfx Global bietet über ihre Homepage fiat-global.com den Handel mit unterschiedlichsten Anlageinstrumenten an.

So wird beispielsweise der Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) angeboten sowie darüber hinaus der Forex-Handel und der Kryptowährungshandel.

Für Anleger ist es möglich, über verschiedenste Kontenmodelle, die von einem Bronze-Konto bis zu einem VIP-Konto reichen, Kapital zu investieren. Einem Anleger, der beispielsweise einen Betrag in Höhe von € 100.000,00 oder höher über die Handelsplattform Fiatfx Global anlegt, wird im Rahmen des VIP-Kontos beispielsweise ein Trading Bonus von 150 % versprochen.

Anlegern kann man nur dringend abraten, über die Handelsplattform Fiatfx Global Kapital anzulegen. Die Gründe dürfen wir im Folgenden kurz erläutern:

Soweit die Firma Fiatfx Global Anlegern Boni von 150 % in Aussicht stellt, so ist hierzu festzuhalten, dass es sich unseres Erachtens um einen betrügerischen Vertriebstrick handelt, um Anleger zu hohen Einzahlungen zu verleiten. Keine seriöse Anlagefirma würde einem Kunden der € 100.000,00 investiert, einen Betrag in Höhe von € 150.000,00 für hochriskante Anlagegeschäfte zur Verfügung stellen bzw. „schenken“.

Im Übrigen sind entsprechende Bonuszahlungen laut einem Beschluss der Europäischen Marktaufsichtsbehörde (ESMA) seit 2018 bei den vorgenannten CFD-Handelsgeschäften verboten.

Gegen eine Anlage bei der Firma Fiatfx Global spricht auch, dass im Rahmen des Internetauftritts keine Betreibergesellschaft genannt wird, die die Handelsplattform Fiatfx Global betreibt. Entsprechende Handelsplattformen müssen zwingend von Betreibergesellschaften gehalten bzw. betrieben werden.

Im Rahmen des Internetauftritts finde sich auch nirgends ein Hinweis, wo die Firma Fiatfx Global ihren Unternehmenssitz oder eine Niederlassung unterhalten soll. Es wird lediglich eine Emailsupportadresse angegeben und eine englische Telefonnummer.

Darüber hinaus fehlt auch ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigten Organe einer entsprechenden Betreibergesellschaft oder der Firma Fiatfx Global sind.  

Schließlich fehlt auch die in Deutschland erforderliche Genehmigung für Unternehmen, die in Deutschland Finanzdienstleistungen erbringen und anbieten.

Jede Firma, die in Deutschland Wertpapierdienstleistungen, Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte anbietet, benötigt eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dies ist die in Deutschland zuständige staatliche Aufsichtsbehörde. Liegt, wie im vorliegenden Fall der Firma Fiatfx Global, eine entsprechende Genehmigung nicht vor bzw. wurde keine Genehmigung beantragt, dann handelt die entsprechende Firma – hier die Firma Fiatfx Global – unerlaubt und verstößt gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Dies bedeutet letztlich, dass Anleger Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der Firma Fiatfx Global und die Fiatfx Global durchsetzen können, wenn Anleger bei den entsprechenden Handelsgeschäften Verluste erlitten haben.

Darüber hinaus können die Verantwortlichen der Firma Fiatfx Global auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Laut § 54 KWG können entsprechende Vergehen – Handeln ohne Erlaubnis der BaFin – sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform Fiatfx Global investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660


Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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