Filesharing–Abmahnung nach Handy-Nutzung?
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Warum gibt es eigentlich relativ wenige Filesharing-Abmahnungen, bei denen Handys im Spiel sind? Es gibt ja eine Menge Filesharing-Apps, die auf einem Smartphone oder einem Tablet laufen, wie utorrent, tTorrent oder BitTorrent. Tatsächlich scheint Filesharing über Smartphones relativ schwer zu ermitteln sein. Das eigene WLAN sollte der Handy-Nutzer allerdings vermeiden.
Ermittlungen
Wir hatten an anderer Stelle erläutert, wie Filesharing-Ermittlungen ablaufen. Ein wesentlicher Punkt ist, dass immer nur eine IP-Adresse ermittelt wird, also quasi das Nummernschild des Anschlusses, nicht aber der Nutzer selbst und auch nicht das Gerät, das hinter dem Anschluss genutzt wird. Und das ist auch so, wenn mobile Daten genutzt werden: Dann bekommt nicht das Smartphone eine eigene IP-Adresse, sondern der Knoten, mit dem das Smartphone verbunden ist.
Das ist genauso wie im heimischen WLAN, nur dass im Fall der Nutzung mobiler Daten eben kein privater Internetanschluss genutzt wird, der die Ermittler direkt zu einem selbst führen kann. Eine Abmahnung würde beim Knotenbetreiber landen.
Spuren im Netz
Natürlich gibt es Spuren, die das Smartphone hinterlässt: Schließlich muss es eindeutig im Netz zu identifizieren sein, denn sonst wäre eine Internetnutzung nicht möglich. Mit einem Knoten sind ja regelmäßig mehrere Geräte verbunden, und wenn nicht klar wäre, welches Gerät auf welche Internetseite zugreifen will, gäbe es ein wüstes Durcheinander. Dann würden Daten irgendwo hingeschickt, aber ziemlich sicher nicht an das Gerät, das sie abrufen will.
Ports
Deshalb nutzen die Knoten – wie auch das WLAN zu Hause – so genannte Ports, über die verschiedene Verbindungen laufen. Das ist in etwa so, als ob die IP-Adresse eine Straße benennt und die Ports die einzelnen Wohnungen in der Straße. Theoretisch wäre es also denkbar, dass bei Ermittlungen auch die Ports mitgeloggt werden.
Zeitprobleme
Es ist aber fraglich, ob die Knotenbetreiber die Portnutzer, also die einzelnen Smartphones oder Tablets, tatsächlich speichern. Wir wissen das nicht. Aber die Internetanbieter speichern IP-Adressen in der Regel nur sieben Tage. Das ist eine kurze Frist für die Ermittler, um einen Beschluss zu erwirken, mit dem Namen und Adressen der Nutzer einer IP-Adresse abgefragt werden dürfen. Denkbar ist, dass dann ein weiteres Verfahren nötig wäre, um die Ports beauskunften zu dürfen; und bis das Verfahren durch ist, dürften die Ports bei den Knotenbetreibern längst gelöscht sein.
Vielleicht ist das auch der Grund, warum jedenfalls nicht alle Ermittlungsfirmen die Ports überhaupt mitloggen.
Schneller kann es bei der Nutzung mobiler Daten für die Ermittler nur dann gehen, wenn die Ports nicht benötigt werden. Das ist aber nur dann der Fall, wenn zum Verletzungszeitpunkt tatsächlich nur ein Gerät mit dem Knoten verbunden war. Das dürfte eher selten sein.
Filesharing-Abmahnung – kostenlose Ersteinschätzung
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