Fingerabdrücke und DNA-Tests: So gehen Sie mit erkennungsdienstlichen Maßnahmen um

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Was versteht man unter erkennungsdienstlichen Maßnahmen?

Erkennungsdienstliche Maßnahmen umfassen in der Regel die Erfassung von Fotos und Fingerabdrücken, sowie verschiedene Messungen an der Person des Beschuldigten. Diese Maßnahmen erfolgen meist direkt nach der (vorübergehenden) Festnahme und können gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden. Zudem ist es möglich, dass man zwangsweise zur Polizeiwache gebracht wird.


Wir empfehlen:

  • Leisten Sie keinen aktiven Widerstand, 
  • machen Sie keine Angaben 
  • und verlangen Sie nach Ihrem Anwalt!


Wie sollte man auf eine spätere Vorladung reagieren?

In einigen Fällen werden die erkennungsdienstlichen Maßnahmen erst im Laufe des Ermittlungsverfahrens durchgeführt. In solchen Fällen werden Sie in der Regel vorab über die beabsichtigte Maßnahme informiert und schriftlich oder telefonisch zu einer polizeilichen Dienststelle eingeladen. Bevor Sie dieser Ladung Folge leisten, ist es ratsam, zuerst mit einem Anwalt Rücksprache zu halten und die nächsten Schritte zu besprechen.


Wichtig zu wissen bei der DNA-Analyse:

Es könnte sein, dass Sie aufgefordert werden, eine Speichelprobe für eine molekulargenetische Untersuchung (DNA-Analyse) bereitzustellen. In diesem Fall ist es dringend ratsam, diese Aufforderung abzulehnen. Bei freiwilliger Abgabe kann die Probe auch ohne gerichtliche Anordnung genutzt werden. Lehnen Sie ab, muss die Staatsanwaltschaft erst eine richterliche Anordnung erreichen, bevor die Ergebnisse im Strafverfahren verwendet werden können.


Lesen Sie weitere Informationen über erkennungsdienstliche Maßnahmen: https://rappaport-stolterfoth.de/fingerabdruecke-dna-analyse

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