Vorladung zur Vernehmung – Ihre Handlungsmöglichkeiten

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Erhalten Sie ein offizielles Schreiben, das Sie auffordert, an einem bestimmten Datum in Verbindung mit einem strafrechtlichen Verfahren zu erscheinen, handelt es sich hierbei um eine Ladung oder Vorladung. Häufig bezieht sich diese Ladung auf eine Befragung während des Ermittlungsverfahrens durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder den Untersuchungsrichter, oder um die mündliche Hauptverhandlung vor einem Gericht.


Welche Konsequenzen hat dies für Sie?

Es ist zunächst wichtig festzustellen, von wem Sie eingeladen wurden. Wird die Ladung von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht ausgesprochen, besteht in der Regel eine Pflicht zum Erscheinung, unabhängig davon, ob Sie als Zeuge oder als Verdächtiger gelistet sind. Wenn Sie den festgelegten Termin nicht einhalten können, beispielsweise aufgrund einer Erkrankung, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Versender der Ladung in Verbindung, sonst könnte eine zwangsweise Vorführung durch die Polizei folgen. Als Zeuge könnten zudem Gebühren und ein Ordnungsgeld auf Sie zukommen. Andererseits haben Sie als Zeuge das Recht auf Entschädigung für eventuelle Unkosten oder entgangenen Lohn, die durch Ihr Erscheinen entstehen könnten.
Bei einer Ladung zur Befragung durch Polizei ist die Situation eine andere: Als Zeuge sind Sie nur dann verpflichtet zu erscheinen, wenn die Befragung durch die Staatsanwaltschaft veranlasst wurde. Als Verdächtiger besteht jedoch keine Erscheinungspflicht. 


Sind Sie zur Aussage verpflichtet?

Es gibt ebenfalls Unterschiede in Bezug auf die Verpflichtung zur Aussage.
Als Verdächtiger sind Sie nicht verpflichtet, irgendwelche Angaben zu machen. Vor einer Stellungnahme sollten Sie unbedingt Rücksprache mit einem Strafverteidiger halten. Selbst vermeintlich unbedenkliche Äußerungen könnten unerwartete Konsequenzen mit sich bringen. In der Regel wird eine Einladung so versendet, dass Sie genügend Zeit haben, rechtlichen Beistand zu suchen. Selbst bei spontanen Befragungen oder informellen Gesprächen sollten Sie immer Ihr Recht zu schweigen nutzen und auf die Anwesenheit eines Verteidigers bestehen.
Als Zeuge sind Sie verpflichtet, wahrheitsgetreu auszusagen. Dieser Verpflichtung sollten Sie nachkommen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. 

Es gibt jedoch Fälle, in denen Sie die Aussage verweigern können, etwa wenn Sie durch Ihre Aussage sich selbst oder einen engen Verwandten belasten würden oder wenn Sie zum Beispiel als Mediziner über Patienteninformationen sprechen müssten. 

Es gibt andere Fälle, in denen Zeugen besonderen Schutz genießen, zum Beispiel wenn eine direkte Konfrontation mit dem Verdächtigen nicht zumutbar wäre.


Wenn Sie sich unsicher fühlen bezüglich einer Aussage, können Sie sich jederzeit an einen strafrechtlich versierten Anwalt wenden. Dieser kann Ihnen Ratschläge geben, ob und wie Sie am besten aussagen sollten. Beachten Sie, dass Sie auch als Zeuge das Recht auf juristische Unterstützung haben.


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