Veröffentlicht von:

Fluggastrechte: Anspruch auf Entschädigung bei Chaos am Flughafenschalter

  • 2 Minuten Lesezeit

Wenn ein Flug aufgrund von organisatorischen Problemen der Airline nicht angetreten werden kann, haben Passagiere unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Fluggast, der trotz rechtzeitigem Erscheinen am Check-in-Schalter Anspruch auf eine Ausgleichszahlung sowie die Erstattung des Ticketpreises hat, wenn er unverschuldet danach den Flug verpasst (AG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.10.2024 - 29 C 4052/22).

Sachverhalt
Der Kläger hatte für seine Reise von Berlin nach Madrid ein Ticket mit Priority-Boarding für 978,03 Euro gebucht. Am Tag des Abflugs erschien er rechtzeitig um 10:10 Uhr am Priority-Schalter, der Check-in sollte laut den Bedingungen der Airline bis 45 Minuten vor Abflug, also bis 10:55 Uhr, möglich sein.

Trotz Priority-Line konnte der Fluggast nicht abgefertigt werden, da sich eine Warteschlange von 10 bis 15 Personen gebildet hatte und keine Mitarbeiter vor Ort waren. Um 10:55 Uhr wechselte die Anzeige am Schalter plötzlich zu einem anderen Flug, und der Bildschirm am Terminal sprang von „Check-in“ auf „Boarding“ um.

Am Informationsschalter erhielt der Kläger die Auskunft, dass die Schalteranzeige versehentlich auf den falschen Flug umgesprungen sei. Dieser Hinweis änderte jedoch nichts daran, dass ihm der Check-in und damit die Beförderung aufgrund er fortgeschrittenen Zeit  verweigert wurden.

Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Das Gericht sah die Verantwortung bei der Airline. Der Kläger hatte sich 1,5 Stunden vor Abflug rechtzeitig am richtigen Schalter eingefunden. Das Unternehmen konnte keine substantiierten Gegenargumente vorbringen. Die Airline habe es dem Kläger unmöglich gemacht, den Check-in abzuschließen und den Flug anzutreten.

Das Urteil bestätigt: Eine solche Situation stellt eine Nichtbeförderung gemäß der Fluggastrechte-Verordnung dar. Dem Fluggast stehen daher folgende Ansprüche zu:

  1. Rückerstattung des Ticketpreises von 978,03 Euro.
  2. Ausgleichszahlung von 400 Euro wegen der Nichtbeförderung.


Dieses Urteil zeigt erneut, dass Airlines auch bei organisatorischen Problemen haften, wenn Passagiere aufgrund von Mängeln bei der Abfertigung ihren Flug verpassen. Passagiere sollten ihre Rechte kennen und im Zweifelsfall durchsetzen.


Sind Sie betroffen?
Falls Sie oder jemand aus Ihrem Umfeld ähnliche Probleme bei einer Flugreise erlebt haben und Fragen zu Ihren Ansprüchen haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Kontaktieren Sie mich für eine Beratung:

Can Kaya, Rechtsanwalt
Tel: 05251 142580
E-Mail: kanzlei@warm-rechtsanwaelte.de
Standort: Paderborn, Deutschland

Foto(s): Can Kaya

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Can Kaya

Beiträge zum Thema