Forderung gegen Viagogo

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Sendung « ECHT » auf WDR vom 18.03.24 um 22:15

Auf Plattformen wie „Viagogo“ gibt es Eintrittskarten zu Wucherpreisen, Tickets auf falschen Namen und Tickets, die nie ankommen. Die Beschwerden über die Zweitmarkt-Händler mit einem geschätzten Jahresumsatz von 15 Milliarden Dollar wachsen.

Die Sendung "Echt" auf WDR vom 18. März machte dies mehr als deutlich. 

Bekanntlich hat die Gesellschaft ihren Sitz in der Schweiz, d.h. in Genf. Somit ist auch ihr Gerichtsstand in Genf.

In den letzten Jahren wurden gegen "Viagogo" mehrere zivil- und strafrechtliche Verfahren eingeleitet.  Geschädigte in der Schweiz wie auch Konsumentenschutzverbände und das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) gingen bereits gegen Viagogo vor und es sind Urteile gegen Viagogo in der Schweiz ergangen. 

Entgegen der Meinung, dass geschädigte Kunden in Deutschland kaum etwas gegen Viagogo in der Schweiz unternehmen können, stellt unsere Kanzlei den Betroffenen eine langjährige gegenteilige Erfahrung zur Verfügung. Die Geschädigten können sehr wohl Schadensersatz gegenüber Viagogo geltend machen und erhalten diesen am Ende auch bezahlt. Gerichts- und Anwaltskosten sind ebenfalls gedeckt. Zuerst geht es darum in Deutschland ein Abwesenheitsurteil zu erwirken. Viagogo kommt aus verständlichen Gründen nie zu einer Verhandlung. Danach kümmert sich unsere Kanzlei um die Vollstreckung des deutschen Urteils, da Viagogo, auch beim Vorliegen eines Urteils, nie freiwillig bezahlt

Es braucht also ein Vollstreckungsurteil in der Schweiz, gestützt darauf Viagogo bezahlt, da die Gesellschaft sonst in Konkurs fällt. 

Als zweisprachige Anwaltskanzlei (Deutsch und Französisch) in Genf, können wir Ihre Interessen von daher bestens vertreten.

Setzen Sie sich doch mit uns in Verbindung.



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