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Forderungsanmeldung WSW Wohnsachwerte eG: Jetzt keinen Fehler machen

  • 2 Minuten Lesezeit

Seit 15.12.2022 ist die Genossenschaft insolvent und Anrufe und Briefe sind zwecklos. Weder hebt dort jemand den Hörer ab, noch zahlt jemand auf Zuruf das Geld zurück noch ergeben Kündigungen irgendeinen Sinn. Einzig und allein der Insolvenzverwalter Dr. Ampferl, unterstützt durch seinen Gläubigerausschuss,  hat das Wort und wird die Zahler anschreiben. 


Was ist bislang geschehen?

Die Vorstände der WSW sitzen seit dem Frühjahr in Untersuchungshaft und die Konten der WSW wurden endgültig im August 2022 so gesperrt, dass keinerlei Zahlungen mehr von Geschädigten eingehen konnten.  Am 15.12.2022 eröffnete das Insolvenzgericht Weiden das Insolvenzverfahren. Am 10.01.2023 wurde der Verwalter und sein vierköpfiger Gläubigerausschuss bestätigt. Rechtsanwalt Reime gehört dazu.


Was ist nun zu tun?

Bis 10.03.2023 müssen Forderungen 

von den richtigen Personen,

mit der richtigen Begründung,

in der richtigen Höhe und dem

richtigen Formular 

angemeldet werden.  


Was passiert danach?

Geld gibt es erst dann zurück, wenn alles richtig gemacht wurde 

und 

der Verwalter die Forderung zur Insolvenztabelle bestätigt. Gläubiger mit bestrittenen Forderungen gehen leer aus.

Das Verfahren dauert wahrscheinlich 3 bis 5 Jahre bevor es Geld gibt.


Was passiert wenn man selbst anmeldet und Fehler macht?

Es kann durchaus sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich irren und doch keine Gläubiger sind sondern Schuldner und später in Haftung genommen werden. Genauereres steht in den Annahme- und Beitrittserklärungen, sofern vorhanden.


Anwalt beauftragen?

Anwalt ja, aber nicht jeden: Wenn Sie sich mit den Rechtsfragen & Risiken die nächsten 5 Jahre nicht herumärgern wollen, sollten Sie uns beauftragen. Wir verfügen über die nötige Erfahrung in diesen genossenschaftlichen Kriminalinsolvenzverfahren. Zudem wissen wir als Gläubigerausschussmitglied am ehesten, worauf es ankommt.  

Wir melden für Sie an, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen und beraten Sie alle Jahre. So stellen wir fairerweise sicher, dass Kosten&Risiken ausbalanciert sind.

Gern arbeiten wir auch erfolgsorientiert. Solange es kein Geld gibt, müssen Sie uns nicht bezahlen. Näheres erfahren Sie in der Anlage zum Beitrag. 

Was ist nun zu tun? Erst unser Dokument downloaden und dann alle weiteren Schritte dort ablesen. Für Besonderheiten können Sie hier gern kostenfrei anrufen: 0800 727 34 63


REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten WSW - Gläubiger und haben uns zu den Hintergründen und Hintermännern sowie potentiellen Haftungsgegnern eine umfassende Expertise erarbeitet.  

Wir vertreten schon seit Jahren eine Vielzahl von Gläubigern in laufenden Insolvenzverfahren und wissen worauf es ankommt.

Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei,.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
  • Telefon: 03591 29961 33
  • Telefax: 03591 29961 44
  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bauten

Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/

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