Fortuna Düsseldorf: Ticket-Abmahnung durch Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky

  • 2 Minuten Lesezeit

Unsere Kanzlei hat kürzlich von einer aktuellen Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky Kenntnis erlangt, ausgesprochen im Auftrag des Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V./Fortuna Düsseldorf. In dem Abmahnschreiben heißt es, innerhalb eines Angebotes zum Verkauf von Fußballtickets sei gegen die ATGB verstoßen worden.

Bei den ATGB handelt es sich um die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen von Fortuna Düsseldorf. Diese ATGB muss ein Käufer von Tickets direkt beim Verein akzeptieren. In den ATGB werden bestimmte Regelungen getroffen hinsichtlich des Weiterverkaufs von Tickets. Der Adressat der Abmahnung hatte Tickets für ein Spiel von Fortuna Düsseldorf auf Facebook zum Kauf angeboten. Daher lauten die Vorwürfe der Abmahnung:

  • öffentliches Anbieten bei Facebook
  • Die ATGB wurden nicht abgebildet

Weiter heißt es in der Abmahnung, durch die ATGB werde der Weiterverkauf von Tickets nicht strikt verboten, sondern nur unter bestimmte Bedingungen gestellt. So sei bspw. der Weiterverkauf auf nicht vom Verein autorisierten Plattformen nicht gestattet. Hierzu gehört unter anderem auch Facebook, aber auch eBay, eBay Kleinanzeigen oder auch viagogo.

Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags von 250,00 €

Wie sollte bei Erhalt einer derartigen Abmahnung reagiert werden?

Zunächst einmal sollten Sie Ruhe bewahren. Nehmen Sie dann Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt auf. Dieser wird Ihnen helfen können und die Angelegenheit möglichst kostengünstig beilegen können.

Unterzeichnen Sie nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung. Diese ist nachteilig formuliert und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zahlen Sie auch bitte zunächst ohne vorherige Rücksprache mit einem Rechtsanwalt keine Beträge. Auch hierin kann ein Schuldeingeständnis gesehen werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere Tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere Abmahnungen der vorliegenden Art sind uns bestens bekannt. Wir stehen auch Ihnen gerne mit unserer Kompetenz zur Seite. Wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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