Friständerung bei Restitution des enteigneten Vermögens

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Die Republik Serbien hat die Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über die Rückgabe des enteigneten Vermögens und Entschädigung gefasst, die im Amtsblatt Nr. 142/14 verkündet und am 26.12.2014 in Kraft getreten sind.

Die angeführten Änderungen beziehen sich überwiegend auf die Verlängerung der früher gesetzlich festgelegten Fristen für die Entschädigung.

I

Zu Beginn des Restitutionsprozesses wurde für alle Entschädigungen ein Betrag von 2 Milliarden EUR bestimmt. Der Gesamtumfang der Entschädigungen wird um die Summe der anfallenden Zinsen für alle Entschädigungsnutzer erhöht werden, die mit dem Beginn ab dem 15.12.2017 anstatt ab dem 01.01.2015 nach dem Zinssatz von 2 % jährlich berechnet sind, wie die vorherige gesetzliche Frist war.

II

Die Entschädigung selbst wird in der EUR-Währung festgesetzt, indem die Grundlage der Entschädigung mit dem Koeffizienten multipliziert wird, den man erhält, indem der Betrag von zwei Milliarden EUR in Verhältnis zum Betrag der Gesamtsumme der Grundlagen der durch die Beschlüsse über das Recht auf Entschädigung festgelegten Entschädigungen gesetzt wird und der um die Einschätzung der nicht festgelegten Grundlagen erhöht wurde.

Die vorherige Frist für die Fassung aller Beschlüsse über das Recht auf Entschädigung betrug 3 Jahre ab Verkündung der Einladung (verkündet am 06.02.2012), während die Frist jetzt 5 Jahre dauert. Innerhalb gleicher Frist ist die Regierung verpflichtet, den Koeffizienten zur Berechnung des Entschädigungsbetrages zu bestimmen. Das bedeutet, dass die endgültige Frist für die Entscheidung über alle Entschädigungsansprüche nun der 06.02.2017 ist.

III

Da die Entschädigung auf zwei Arten vorgenommen wird, nämlich durch die Restitution in natura (wobei gesetzliche Bedingungen bestehen) oder durch die Ausstellung der staatlichen Schuldverschreibungen (wobei keine Bedingungen für die Rückgabe in natura bestehen), wurde die endgültige Frist, innerhalb welcher die Regierung verpflichtet ist, die Grundelemente der Schuldverschreibungen, den Betrag der Emission sowie die Konditionen für die Distribution und Eintreibung der Schuldverschreibungen festzulegen, vom 31.12.2014 auf den 30.06.2017 verschoben. 

Die Schuldverschreibungen werden binnen 12 Jahren in jährlichen Raten ab dem 15. Dezember 2018 (der frühere Beschluss galt ab Beginn des Jahres 2015) ausgezahlt.

Den Personen, denen das Recht auf Entschädigung anerkannt wurde und die am 06.10.2011 älter als 70 Jahre alt waren, werden die Schuldverschreibungen innerhalb von 5 Jahren ausgezahlt. Den Personen, die am selben Datum älter als 65 Jahre alt waren, werden die Schuldverschreibungen innerhalb von 10 Jahren ausgezahlt.

In diesem Sinne wollen wir Sie darauf aufmerksam machen, zu berücksichtigen, dass der Verkehr der staatlichen Schuldverschreibungen, die für die Entschädigung emittiert werden, laut dem Gesetz über die Rückgabe des enteigneten Vermögens und Entschädigung frei sein wird. 

Marko Janićijević, Rechtsanwalt


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