Frommer Legal Abmahnung Three Thousand Years of Longing - die Unterlassungserklärung

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Frommer Legal spricht auch im Jahr 2023 Abmahnungen für die LEONINE Licensing GmbH. wegen unerlaubten Filesharings aus. Hier soll der Film "Three Thousand Years of Longing" zugänglich gemacht worden sein. Wie so oft muss dringend davon abgeraten werden, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Stattdessen sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden.

Worum geht es bei „Three Thousand Years of Longing”?" aus der Frommer Legal Abmahnung

Three Thousand Years of Longing" ist ein Fantasy-Film von George Miller, der für seine Arbeit an der "Mad Max"-Reihe bekannt ist. Die Handlung des Films dreht sich um eine einsame Frau, die nach einem Fluch, der sie dazu verdammt hat, für 3000 Jahre unsterblich zu sein, auf der Suche nach Erlösung ist. Sie trifft auf einen Mann, der sich ebenfalls auf einer Suche nach Wahrheit befindet.


Warum spricht Frommer Legal Abmahnungen aus?

Frommer Legal trägt in der "Three Thousand Years of Longing" Abmahnung, dass über einen Internetanschluss der Film "Three Thousand Years of Longing" in einer Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht wurde. Frommer Legal ermittelte die IP-Adresse dieses Anschlusses und erwirkte einen gerichtlichen Beschluss, mit dem dem Internet-Provider erlaubt wurde, Name und Adresse des Anschlussinhabers herauszugeben.

Nach Erhalt dieser Daten wurde eine Frommer Legal Abmahnung „Three Thousand Years of Longing“ ausgesprochen.

Was fordert Frommer Legal in der "Three Thousand Years of Longing" Abmahnung? 

Nach Erhalt dieser Daten wurde eine Frommer Legal Abmahnung „Three Thousand Years of Longing“ ausgesprochen. Der Anschlussinhaber wurde aufgefordert, es zu unterlassen, den Film "Three Thousand Years of Longing" über das BitTorrent-System zum Abruf bereit zu halten. In der V Frommer Legal Abmahnung „Three Thousand Years of Longing“ wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 935,80 EUR für Schadensersatz und Kostenerstattung verlangt.


Ist die Forderung von Frommer Legal nach einer Unterlassungserklärung berechtigt?

Eine Unterlassungserklärung sollten Sie abgeben, wenn Sie selbst die Rechte der LEONINE Licensing GmbH an dem Film “Three Thousand Years of Longing” durch Filesharing verletzt haben und die Frommer Legal Abmahnung „Three Thousand Years of Longing“ grundsätzlich berechtigt ist. Sonst kann die Abgabe einer Unterlassungserklärung entbehrlich sein, da Sie nur in wenigen Fällen für das Filesharing anderer Personen einzustehen haben. Es kann aber durchaus sinnvoll sein, sich dennoch zur Unterlassung zu verpflichten, um dem Risiko einer einstweiligen Verfügung zu entgehen. Zuvor sollten Sie allerdings Rat bei einem spezialisierten Rechtsanwalt einholen; eine Unterlassungserklärung wirkt zeitlich unbegrenzt und muss daher sehr gewissenhaft formuliert werden. Näheres erläutern wir Ihnen gern.


Ist die Unterlassungserklärung in der Frommer Legal Abmahnung „Three Thousand Years of Longing“ in Ordnung?

Die der Frommer Legal Abmahnung „Three Thousand Years of Longing“ beiliegende Unterlassungserklärung ist gefährlich und geht nach unserer Auffassung über das hinaus, was Frommer Legal fordern darf.Frommer Legal weist in der Frommer Legal Abmahnung „Three Thousand Years of Longing“darauf hin, dass der Film "Three Thousand Years of Longing" nicht ohne die Erlaubnis der Rechteinhaberin, also der LEONINE Licensing GmbH, kopiert und zugänglich gemacht werden darf. Das ist so nicht richtig.Das Urheberrecht kennt sog. Schranken, die es Nutzern erlauben, Werke auch ohne die Erlaubnis der Rechteinhaber zu kopieren, z. B. zum privaten Gebrauch. Auch das Bereithalten zum Abruf ist nicht grundsätzlich verboten, sondern nur, wenn ein Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.Es ist beispielsweise erlaubt, Werke wie den Film "Three Thousand Years of Longing" Familienmitgliedern zugänglich zu machen; Familie ist keine Öffentlichkeit. Das ist deshalb wichtig, weil in der Unterlassungserklärung der Frommer Legal Abmahnung „Three Thousand Years of Longing“ verlangt wird, es ab sofort zu unterlassen, den Film "Three Thousand Years of Longing" über das BitTorrent-Protokoll im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten. Es ist jedoch denkbar, dass eine Torrent-Datei, die den Film "Three Thousand Years of Longing" enthält, nur einem begrenzten Empfängerkreis zugänglich gemacht wird, beispielsweise in einer geschützten Umgebung oder wenn die Datei mit einem Passwort geschützt wird. Eine solche private Nutzung wäre erlaubt. Das bedeutet aber, dass Frommer Legal mit der Unterlassungserklärung auch potentiell zulässige Nutzungen verbietet.

Welche Folgen hat eine zu weite Unterlassungserklärung?

Wenn Frommer Legal in ihrer Unterlassungserklärung sowohl verbotene als auch erlaubte Nutzungen verbieten will, geht die Unterlassungserklärung über die ursprünglich behauptete Rechtsverletzung hinaus. Die erlaubte Nutzung des Films “Three Thousand Years of Longing” ist nicht rechtsverletzend. Darauf hätte in der Frommer Legal Abmahnung „Three Thousand Years of Longing“ hingewiesen werden müssen. Frommer Legal behauptet demgegenüber aber ausdrücklich, ihre Unterlassungserklärung sei auf die abgemahnte Rechtsverletzung beschränkt. Das ist diskutabel und wird sicher auch noch die Gerichte beschäftigen. 

Daher ist es denkbar, dass die Frommer Legal Abmahnung wegen der behaupteten Rechtsverletzungen an dem Film "Three Thousand Years of Longing" unwirksam ist. 

Wenn Frommer Legal eine unwirksame Abmahnung wegen der Nutzung des Films "Three Thousand Years of Longing" ausgesprochen hat, gibt es keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Abmahnung. Bei einer unwirksamen Abmahnung im Urheberrecht hat der Abgemahnte seinerseits nach § 97a UrhG einen Anspruch auf Erstattung der Kosten zur Abwehr der Abmahnung.

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Was soll ich tun, wenn ich eine Frommer Legal Abmahnung „Three Thousand Years of Longing“ erhalten habe?

Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Es spricht eine große Wahrscheinlichkeit dafür, dass über Ihren Internetanschluss tatsächlich eine Rechtsverletzung begangen wurde. Ob Sie hierfür allerdings persönlich einzustehen haben, steht auf einem anderen Blatt.

  1. Geben Sie keine Unterlassungserklärung ab, bevor Sie den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts gesucht haben.
  2. Zahlen Sie nicht voreilig den geforderten Betrag.
  3. Wir beraten Sie gern und stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.
Foto(s): Adobe Stock

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