Frommer Legal Abmahnung wegen Filesharing – Arthur der Große im Fokus
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Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal, bekannt für ihre zahlreichen Abmahnungen in Filesharing-Fällen, hat erneut eine Abmahnung im Auftrag der LEONINE Licensing GmbH ausgesprochen. Diesmal betrifft es den Film Arthur der Große, der angeblich in einem Filesharing-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht wurde. Es wird dringend davon abgeraten, die beigefügte Unterlassungserklärung unverändert zu unterschreiben. Stattdessen sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren, um sich rechtlich abzusichern.

Was zeichnet die Handlung des Films Arthur der Große aus?
Der Film Arthur der Große von Leonine Licensing GmbH handelt von einem spannenden Abenteuer während der Adventure Racing World Championships in der Dominikanischen Republik. Der Profi-Athlet Michael Light, gespielt von Mark Wahlberg, sieht in diesem Rennen seine letzte Chance, einen großen Wettkampf zu gewinnen. Zusammen mit seinem Team, bestehend aus Leo, Olivia und Chik, muss er 435 Meilen in zehn Tagen bewältigen.
Während des Rennens begegnen sie einem Straßenhund, den sie Arthur nennen. Diese Begegnung verändert alles und stellt das Team vor unerwartete Herausforderungen. Der Film betont die Werte von Loyalität, Zusammenhalt und Freundschaft.
Ist die Unterlassungserklärung der LEONINE Licensing GmbH für den Film Arthur der Große angemessen?
Die LEONINE Licensing GmbH behauptet, dass der Film Arthur der Große nicht ohne ihre Erlaubnis kopiert und zugänglich gemacht werden darf. Dies ist jedoch nicht vollständig korrekt. Im Urheberrecht gibt es bestimmte Ausnahmen, die es erlauben, Werke auch ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers zu kopieren, beispielsweise für den privaten Gebrauch. Ebenso ist das Bereithalten zum Abruf nicht grundsätzlich verboten, sondern nur dann, wenn ein Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Es ist jedoch erlaubt, Werke wie Arthur der Große einzelnen Familienmitgliedern zugänglich zu machen, da Familie nicht zur Öffentlichkeit zählt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die LEONINE Licensing GmbH in der Unterlassungserklärung verlangt, es ab sofort zu unterlassen, den Film Arthur der Große über das BitTorrent-Protokoll im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten. Es ist jedoch möglich, dass die Torrent-Datei, die in diesem Fall den Film enthält, nur einem begrenzten Empfängerkreis zugänglich gemacht wird, wie in einer geschützten Umgebung oder wenn die Datei mit einem Passwort geschützt ist. In diesem Fall könnte die Datei nur von denjenigen Personen geöffnet werden, die das Passwort erhalten haben. Eine solche private oder familiäre Nutzung wäre nicht öffentlich und daher erlaubt. Es scheint jedoch, dass die LEONINE Licensing GmbH mit der Unterlassungserklärung auch potenziell zulässige Nutzungen unterbinden möchte.
Wie hoch ist die Forderung für das illegale Filesharing?
Im Fall von Arthur der Große der LEONINE Licensing GmbH fordert Frommer Legal insgesamt eine Summe von 883,62 €. Diese setzt sich zusammen aus 154,30 € für Rechtsverfolgungskosten, 700 € Schadensersatz und einer Umsatzsteuer von 29,32 €, die auf den Wert der Abmahnleistung bezogen ist.
Muss ich die Unterlassungserklärung von Frommer Legal für den Film Arthur der Große unterschreiben?
Falls Sie tatsächlich die Urheberrechte der LEONINE Licensing GmbH an dem Film Arthur der Große durch Filesharing verletzt haben, sind Sie verpflichtet, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Es ist jedoch wichtig, dies nicht ohne vorherige Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt zu tun, da eine Unterlassungserklärung ein lebenslang gültiger Vertrag ist, der nicht einfach gekündigt werden kann. Daher muss sie sorgfältig und präzise formuliert werden.
Wenn Sie nicht derjenige sind, der das Filesharing begangen hat, müssen Sie in der Regel keine Unterlassungserklärung abgeben, da Sie nur in wenigen Fällen für das Filesharing anderer Personen haften. Dennoch kann es ratsam sein, sich zur Unterlassung zu verpflichten, um das Risiko einer Unterlassungsklage zu vermeiden. Wir erklären Ihnen gerne die Details dazu.
Wie sollte ich auf die Abmahnung von Frommer Legal für den Film Arthur der Große reagieren?
Wir raten Ihnen dringend, die Abmahnung ernst zu nehmen und nicht zu ignorieren. Es gibt Hinweise darauf, dass über Ihren Internetanschluss tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Ob Sie persönlich dafür verantwortlich sind, ist eine andere Frage. Sie müssen jedoch reagieren, selbst wenn die Abmahnung von Frommer Legal unwirksam wäre. Nehmen Sie am besten Kontakt zu uns auf – wir beraten und unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung.
Es wäre auch ratsam, eine eigene strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um zu vermeiden, dass die LEONINE Licensing GmbH nachbessert und eine zweite, möglicherweise wirksame Abmahnung ausspricht, die zu einer Kostenerstattungspflicht führen könnte. Details dazu erklären wir Ihnen gern in einer persönlichen Erstberatung.
Hier ist der beste Weg, wie Sie weiter vorgehen sollten:
- Nehmen Sie die Abmahnung ernst und suchen Sie den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts, bevor Sie eine Unterlassungserklärung abgeben.
- Zahlen Sie nicht voreilig den geforderten Betrag und nehmen Sie keinen direkten Kontakt zu Frommer Legal auf.
- Löschen Sie alle Inhalte des Films Arthur der Große der LEONINE Licensing GmbH von Ihrem Computer, falls sie sich darauf befinden.
- Versuchen Sie herauszufinden, wer neben Ihnen für das Filesharing verantwortlich sein könnte.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Sie bei der Abwehr der Forderung kompetent unterstützen.

Frommer Legal Filesharing-Abmahnung für den Film Arthur der Große – wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung
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Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte:
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