Frommer Legal – Abmahnung wegen Matrix Resurrections

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Frommer Legal spricht weiterhin in großem Umfang Abmahnungen wegen unerlaubten Filesharings aus. Aktuell liegt uns eine Frommer Legal Abmahnung für die amerikanische Warner Bros. Entertainment Inc. wegen des Films „The Matrix Resurrections“ von Ende April 2023 vor. Möglicherweise haben auch Sie eine Frommer Legal Filesharing Abmahnung „Matrix Resurrections“ erhalten. Dann werden Sie sich sicherlich fragen, worum es überhaupt geht. 

Was ist „The Matrix Resurrections”?

Bei “The Matrix Resurrections” handelt es sich um einen Science-Fiction Film. Er kam am 23.12.2021 in die deutschen Kinos und ist der vierte Teil der „Matrix“-Reihe, die vom Kampf zwischen Menschen und Maschinen berichtet; die Maschinen nutzen Menschen zur Energiegewinnung und gaukeln ihnen eine virtuelle Realität vor, in der die Menschen zu leben scheinen.

Wann wird eine Frommer Legal Filesharing Abmahnung „Matrix Resurrections“ ausgesprochen?

Die Frommer Legal Filesharing Abmahnung „Matrix Resurrections“ ist – natürlich – eine Standardabmahnung. In ihr behauptet Frommer Legal, dass über einen bestimmten Internetanschluss der Film „The Matrix Resurrections“ in einem Filesharing-Netzwerk bereitgehalten wurde. Er sei damit öffentlich zugänglich gemacht worden. Der Nutzer hat also den Film jedenfalls teilweise auf seinem Rechner gehabt; jeder andere Internetnutzer konnte ihn von dort herunterladen.

Damit würden die Rechte der Warner Bros. Entertainment Inc. verletzt. Damit diese Rechtsverletzung endet, wird eine Frommer Legal Filesharing Abmahnung „Matrix Resurrections“ ausgesprochen. Sie enthält die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie 700,00 EUR Schadensersatz und 235,80 EUR Kostenerstattung für die Frommer Legal Filesharing Abmahnung „Matrix Resurrections“ zu zahlen. Umsatzsteuer soll nicht gezahlt werden.

Sonst verlangt Frommer Legal doch auch noch Umsatzsteuer. Warum hier nicht?

Das ist ein wenig kompliziert. Bis vor einigen Jahren hat Frommer Legal grundsätzlich keine Umsatzsteuer erstattet verlangt. Zwar musste die Filmfirma an Frommer Legal Umsatzsteuer bezahlen, bekam sie aber vom Finanzamt erstattet, weil die Beauftragung von Frommer Legal im Rahmen des Geschäftsbetriebs geschah.

Wenn eine Betrieb bei einem anderen Betrieb etwas kauft, muss er Umsatzsteuer zahlen. Wenn das Finanzamt die Gesamtrechnung über Umsatzsteuer aufmacht, berücksichtigt es alle Zahlungen von Umsatzsteuer, die im Betrieb anfallen. Und Umsatzsteuerzahlungen an andere Unternehmen sind genauso gezahlt wie Zahlungen an das Finanzamt direkt. Das Steuerrecht macht da keinen Unterschied.

Wenn also eine Firma etwas für eine andere erledigt und das mit Umsatzsteuer berechnet, kann sich die zweite Firma die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen. Schon dieser Rechtsstand ist kompliziert.

Und dann kam der Bundesfinanzhof (BFH) und machte alles noch komplizierter. Wenn Frommer Legal heute für ein deutsches Unternehmen, beispielsweise die LEONINE Licensing GmbH, eine Filesharing-Abmahnung ausspricht, gilt das nicht mehr nur als Dienstleistung von Frommer Legal an die LEONINE Licensing, sondern auch als Dienstleistung von LEONINE an den Abgemahnten. Der muss deshalb auch grundsätzlich die Umsatzsteuer auf die Abmahnkosten tragen. Es gibt viele, die das nicht nachvollziehen können.

Jetzt wird die Frommer Legal Filesharing Abmahnung „Matrix Resurrections“ aber für keine deutsche Firma ausgesprochen, sondern für Warner Bros. Entertainment Inc. Und die sitzt in den USA, genauer in California. Nach dem dortigen Recht wird keine VAT anfallen, also die amerikanische Form der Umsatzsteuer. Wenn aber keine Umsatzsteuer berechnet wird, muss sie auch nicht erstattet werden. Deshalb verlangt die Frommer Legal Filesharing Abmahnung „Matrix Resurrections“ auch keine Umsatzsteuer.

Ist die Forderung nach einer Unterlassungserklärung in der Frommer Legal Filesharing Abmahnung „Matrix Resurrections“ berechtigt?

Wenn Sie eine Frommer Legal Filesharing Abmahnung „Matrix Resurrections“ im Briefkasten gefunden haben, werden Sie einen Schrecken bekommen haben. Sie müssen jetzt Ruhe bewahren und die Sache nüchtern betrachten. Zunächst müssen Sie davon ausgehen, dass tatsächlich über Ihren Internetanschluss der Film „The Matrix Resurrections“ heruntergeladen werden konnte, dass also irgendjemand an einer Tauschbörse teilgenommen hat, wie die Frommer Legal Filesharing Abmahnung „Matrix Resurrections“ das beschreibt. Die Ermittlungen in Frommer Legal Filesharing-Abmahnungen sind im Allgemeinen zuverlässig.

Weil für das Filesharing Ihr Internetanschluss genutzt wurde, gelten Sie zunächst als Täter. Sie können diese Vermutung zwar erschüttern, aber Sie sollten dennoch darüber nachdenken, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Allerdings sollten Sie nicht die der Frommer Legal Filesharing Abmahnung „Matrix Resurrections“ beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben, weil die nach unserer Auffassung zu weitgehend ist. Suchen Sie Rat bei einem spezialisierten Anwalt. Wir sind gern bereit, Ihnen bei der Formulierung einer Unterlassungserklärung zu unterstützen, die auf das Notwendige beschränkt ist.

Bestehen die Zahlungsforderungen aus der Frommer Legal Filesharing Abmahnung „Matrix Resurrections“?

Ob überhaupt Zahlungsansprüche bestehen, wie sie in der Frommer Legal Filesharing Abmahnung „Matrix Resurrections“ geltend gemacht werden, muss im Einzelfall geprüft werden. Allerdings ist die Gesamtforderung von 935,80 EUR ohnehin ziemlich hoch. Selbst wenn tatsächlich Zahlungsansprüche bestehen sollten, besteht mit anwaltlicher Hilfe die realistische Chance, diesen Betrag zu reduzieren oder sogar zu erreichen, dass Sie überhaupt nichts an Frommer Legal zahlen müssen. Die Einzelheiten erläutern wir Ihnen gern.

Was soll ich tun, wenn ich eine Frommer Legal Filesharing Abmahnung „Matrix Resurrections“ erhalten habe?

  • Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Es spricht eine große Wahrscheinlichkeit dafür, dass über Ihren Internetanschluss tatsächlich eine Rechtsverletzung begangen wurde.
  • Geben Sie keine Unterlassungserklärung ab, bevor Sie den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts gesucht haben.
  • Zahlen Sie nicht voreilig den geforderten Betrag.

Frommer Legal Filesharing Abmahnung „Matrix Resurrections“ - kostenlose Ersteinschätzung

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet allen Betroffenen einer Frommer Legal Filesharing Abmahnung „Matrix Resurrections“ oder einer ähnlichen Abmahnung eine kostenlose Ersteinschätzung an. Hierbei können den Betroffenen Wege sowie Chancen und Risiken einer Verteidigung aufgezeigt und weitere Fragen schnell und kompetent beantwortet werden. Die Anwälte der Kanzlei stehen Betroffenen bis 19.00 Uhr persönlich zur Verfügung und helfen gerne weiter.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte

  • ist seit nunmehr 15 Jahren aktiv
  • hat mehr als 6000 Mandate gegen Frommer Legal geführt
  • kennt die Gegner auch aus Gerichtsverfahren
  • weiß stark zu verhandeln, ist transparent und berechnet fair

Selbst wenn sich keine Fehler in der gegnerischen Aufstellung finden lassen, können unsere Anwälte eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie erarbeiten, für Sie in den Kampf gehen und den Schaden minimieren. Rufen Sie uns an und erfahren Sie mehr. Gerne dürfen Sie uns auch eine E-Mail schreiben oder die Homepage der Kanzlei besuchen. Hier gibt es neben weiteren Tipps zu Frommer Legal auch zahlreiche Informationen zu anderen spannenden Themen. Die Telefonnummer der Kanzlei finden Sie oben rechts neben diesem Beitrag im Kästchen.

Foto(s): Adobe Stock

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