Frommer Legal Abmahnung wegen "Moonfall"

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Frommer Legal spricht auch im Jahr 2023 Abmahnungen für die LEONINE Licensing GmbH. wegen unerlaubten Filesharings aus. Hier soll der Film "Moonfall" zugänglich gemacht worden sein. Wie so oft muss dringend davon abgeraten werden, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Stattdessen sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden.

Was ist „Moonfall“?

"Moonfall" ist ein Science-Fiction-Film aus dem Jahr 2022, der von Roland Emmerich inszeniert wurde. Der Film erzählt die Geschichte einer Gruppe von Astronauten, die versuchen, eine Katastrophe zu verhindern, als der Mond aus seiner Umlaufbahn gerät und auf die Erde zu stürzen droht.

Warum spricht Frommer Legal Abmahnungen für den Film „Moonfall“aus?

Frommer Legal glaubte, dass über einen Internetanschluss der Film "Moonfall" in einer Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll. Frommer Legal ermittelte die IP-Adresse dieses Anschlusses und erwirkte einen gerichtlichen Beschluss, mit dem dem Internet-Provider erlaubt wurde, Name und Adresse derjenigen Person herauszugeben, der diese IP-Adresse zum ermittelten Zeitpunkt zugewiesen war. 

Was will Frommer Legal?

Nach Erhalt dieser Daten sprach Frommer Legal eine Abmahnung aus und forderte den Anschlussinhaber auf, es zu unterlassen, den Film "Moonfall" über das BitTorrent-System zum Abruf bereit zu halten. Frommer Legal verlangt die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz und Kostenerstattung. Der „Moonfall“-Abmahnung von Frommer Legal ist auch ein Auskunftsgestattungsbeschluss des Landgerichts beigefügt. 

Ist die Forderung von Frommer Legal nach einer Unterlassungserklärung berechtigt?

Wenn Sie die Rechte der LEONINE Licensing GmbH an dem Film “Moonfall” durch Filesharing verletzt haben sollten, sollten Sie eine Unterlassungserklärung abgeben. Zuvor sollten Sie allerdings Rat bei einem spezialisierten Rechtsanwalt einholen; eine Unterlassungserklärung wirkt zeitlich unbegrenzt und muss daher sehr sorgfältig formuliert werden.Wenn Sie selbst nicht Täter des Filesharings waren, kann die Abgabe einer Unterlassungserklärung entbehrlich sein, da Sie nur in wenigen Fällen für das Filesharing anderer Personen einzustehen haben. Es kann aber durchaus sinnvoll sein, sich dennoch zur Unterlassung zu verpflichten, um dem Risiko einer Unterlassungsklage wegen behaupteten unerlaubten Filesharing an dem Film „Moonfall“zu entgehen. Näheres erläutern wir Ihnen gern. 

Ist die Unterlassungserklärung von Frommer Legal für "Moonfall" in Ordnung?

Frommer Legal weist darauf hin, dass der Film "Moonfall" nicht ohne die Erlaubnis der Rechteinhaberin, also der LEONINE Licensing GmbH, kopiert und zugänglich gemacht werden darf. Das ist so nicht richtig.

Das Urheberrecht kennt durchaus so genannte Schranken, die es Nutzern erlauben, Werke ohne die Erlaubnis der Rechteinhaber zu kopieren, z. B. zum privaten Gebrauch. Das gilt auch für den Film „Moonfall“. Auch das Bereithalten zum Abruf ist nicht grundsätzlich verboten, sondern nur dann, wenn ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

Erlaubt ist es jedoch, Werke wie den Film "Moonfall" beispielsweise Familienmitgliedern zugänglich zu machen; Familie ist keine Öffentlichkeit. Das ist deshalb wichtig, weil Frommer Legal in der Unterlassungserklärung verlangt, es ab sofort zu unterlassen, den Film "Moonfall" über das BitTorrent-Protokoll im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten. Es ist aber denkbar, dass eine Torrent-Datei, die den Film "Moonfall" enthält, nur einem begrenzten Empfängerkreis zugänglich gemacht wird, beispielsweise in einer geschützten Umgebung oder wenn die Datei mit einem Passwort geschützt wird. Eine solche private Nutzung wäre auch hinsichtlich des Films „Moonfall“ erlaubt. Das bedeutet aber, dass Frommer Legal mit der Unterlassungserklärung auch potentiell zulässige Nutzungen verbietet.

Was heißt das?

Wenn Frommer Legal in der Unterlassungserklärung sowohl verbotene als auch erlaubte Nutzungen am Film „Moonfall“ verbieten will, geht die Unterlassungserklärung über die ursprünglich behauptete Rechtsverletzung hinaus. Die erlaubte Nutzung des Films “Moonfall” ist nicht rechtsverletzend. Darauf hätte Frommer Legal in der Abmahnung hinweisen müssen. Frommer Legal behauptet demgegenüber aber ausdrücklich, ihre Unterlassungserklärung sei auf die abgemahnte Rechtsverletzung beschränkt. Das ist jedoch nicht der Fall. Daher ist es denkbar, dass die Abmahnung wegen der behaupteten Rechtsverletzungen an dem Film "Moonfall" unwirksam ist. 

Welche Folgen hat das?

Wenn Frommer Legal eine unwirksame Abmahnung wegen der Nutzung des Films "Moonfall" ausgesprochen hat, gibt es keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Abmahnung. Der Gesetzgeber wollte so verhindern, dass Empfänger einer Abmahnung eingeschüchtert werden und sich zu mehr verpflichten als notwendig ist. Daneben könnte der Anschlussinhaber seinerseits wegen der unwirksamen Abmahnung von Frommer Legal einen Anspruch auf Erstattung der Kosten zur Abwehr der Abmahnung haben.

Ist die Unterlassungserklärung von Frommer Legal denn sonst in Ordnung?

Frommer Legal formuliert in der Unterlassungserklärung, dass die Vertragsstrafe nach billigem Ermessen bestimmt und im Streitfall vom zuständigen Landgericht überprüft werden kann. Das ist gefährlich. Landgerichte sind nämlich für Verfahren zuständig, die einen Streitwert von über 5.000,00 EUR haben. Wenn Frommer Legal die Überprüfung beim Landgericht wissen will, kann das so verstanden werden, dass die Höhe einer Vertragsstrafe in jedem Fall über 5.000,00 EUR liegen muss. Eine so hohe Vertragsstrafe muss jedoch in Fällen wie dem Filesharing des Films "Moonfall" nicht versprochen werden. Auch das könnte zur Unwirksamkeit der Abmahnung von Frommer Legal mit den oben dargestellten Folgen führen.

Bestehen die Zahlungsansprüche, die Frommer Legal geltend macht?

Die Forderung von 700,00 EUR Schadensersatz für die Nutzung des Films "Moonfall" ist hoch. Es bestehen aber immer Möglichkeiten, den Betrag in Verhandlungen mit Frommer Legal zu reduzieren oder unter Umständen auch gar nichts bezahlen zu müssen. Details erläutern wir Ihnen gern.Zwar neigen die Gerichte teilweise zu hohen Schadensersatzbeträgen, allerdings ist die Behauptung in der Abmahnung von Frommer Legal, der BGH habe für Filesharing bei einer Musik-CD Schadensersatz in Höhe von 3.000,00 EUR zugesprochen, schlicht falsch. Bei den zitierten Entscheidungen ging es darum, dass nicht jeweils nur eine CD, sondern zwischen 407 und 5080 Tonaufnahmen zugänglich gemacht wurden. Zur Schadensersatzhöhe urteilte der BGH, es erscheine ausgeschlossen, dass ein vernünftig denkender privater Musiknutzer 200,00 EUR Lizenzgebühr für die Einräumung von Nutzungsrechten an einem Titel zahlen würde. Insoweit erscheinen 700,00 EUR Schadensersatz in Bezug auf den Film “Moonfall“ sehr hoch, zumal dieser Film wirtschaftlich kein Erfolg war.

Hat Frommer Legal denn wenigstens die Kostenerstattung richtig berechnet?

Auch die Kosten, die Frommer Legal verlangt, könnten überhöht sein. Die Höhe der Kostenerstattung richtet sich nach dem Gegenstandswert. Zwar ist es korrekt, dass Frommer Legal den Wert des Unterlassungsanspruchs mit 1.000,00 EUR angegeben hat; das ergibt sich so aus dem Gesetz. Frommer Legal addiert in der Abmahnung jedoch den Wert des Schadensersatzes hinzu. Das dürfte in derartigen Fällen unzulässig sein. Wir sind der Meinung, dass Frommer Legal für die Kostenberechnung nur den höheren Wert von Unterlassung und Schadensersatz heranziehen und die Beträge nicht addieren darf. Die Kosten reduzieren sich dann um etwa 100,00 EUR auf 134,40 EUR.

Was soll ich tun, wenn ich eine Abmahnung von Frommer Legal wegen “Moonfall“ erhalten habe?

  • Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Es spricht eine große Wahrscheinlichkeit dafür, dass über Ihren Internetanschluss tatsächlich eine Rechtsverletzung begangen wurde. Ob Sie hierfür allerdings persönlich einzustehen haben, kann Frommer Legal nicht wissen.
  • Geben Sie keine Unterlassungserklärung ab, bevor Sie den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts gesucht haben.
  • Zahlen Sie nicht voreilig den geforderten Betrag.
  • Beauftragen Sie uns, damit Frommer Legal nicht gerichtlich gegen Sie vorgeht.

Wir beraten Sie gern und stehen Ihnen mit unserer langjährigen Expertise zur Seite.

Foto(s): Adobe Stock

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