Frommer Legal Filesharing-Abmahnung wegen "Melancholia"

  • 4 Minuten Lesezeit

Eine weitere von vielen Frommer Legal Filesharing-Abmahnungen für die Leonine Licensing GmbH liegt uns zur Bearbeitung vor. Diesmal geht es um den Film „Melancholia“ von Lars von Trier. Diese Filesharing-Abmahnung ist ein gutes Beispiel dafür, dass nicht nur aktuelle Kinofilme abgemahnt werden, sondern auch Klassiker.

Wovon handelt der Film „Melancholia“?

"Melancholia" ist ein Film des dänischen Regisseurs Lars von Trier aus dem Jahr 2011. Der Film handelt von den emotionalen und psychischen Abgründen, die sich vor dem Hintergrund einer sich nähernden planetaren Katastrophe auftun.

Die Geschichte von "Melancholia" konzentriert sich auf zwei Schwestern. Der erste Teil des Films widmet sich der Hochzeit der schwer depressiven Justine, die von unheilvollen Vorahnungen und einer tiefen Melancholie geprägt ist. Während die Hochzeitsfeierlichkeiten fortschreiten, wird Justines emotionale Verfassung immer instabiler, und sie zieht sich zunehmend von ihren Mitmenschen zurück.

Im zweiten Teil des Films steht die Beziehung zwischen Justine und Claire im Vordergrund, als sich eine ungewöhnliche Bedrohung in Form des Planeten Melancholia ankündigt, der auf Kollisionskurs mit der Erde ist. Während Claire in Angst und Panik gerät, erlangt Justine eine seltsame Ruhe und Akzeptanz für das Unvermeidliche. Der Film erforscht die unterschiedlichen psychologischen Reaktionen der beiden Schwestern auf die bevorstehende Apokalypse und stellt Fragen nach dem menschlichen Umgang mit Angst, Verlust und Endlichkeit.

Was verlangt die Frommer Legal Filesharing-Abmahnung „Melancholia“?

Wie alle Filesharing-Abmahnungen fordert auch die Frommer Legal Filesharing-Abmahnung „Melancholia“ die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung von Schadensersatz und Erstattung der Kosten für die Abmahnung: Hier sind es einschließlich Mehrwertsteuer 980,60 EUR. Das ist der typische Betrag in einer Frommer Legal Filesharing-Abmahnung wegen eines Films der Leonine Licensing GmbH.

Bin ich verpflichtet, die Unterlassungserklärung abzugeben, die ich mit der Frommer Legal Filesharing-Abmahnung „Melancholia“ erhalten habe?

Wenn Sie den Film „Melancholia“ in einer Tauschbörse geladen haben und dann eine Frommer Legal Filesharing-Abmahnung „Melancholia“ bekommen haben, dürfen Sie den Film „Melancholia“ nicht weiter über Filesharing verteilen. Und dann ist es auch sinnvoll, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Allerdings sollten Sie nicht die in der Frommer Legal Filesharing-Abmahnung „Melancholia“ vorbereitete Unterlassungserklärung abgeben, denn die verpflichtet sie zu mehr, als erforderlich ist. Lassen Sie sich deshalb unbedingt zuvor von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Soll ich zahlen?

Auch die in der Frommer Legal Filesharing-Abmahnung „Melancholia“ geforderte Summe von fast 1.000,00 EUR sollten Sie nicht zahlen. zum einen ist es fraglich, ob ein Schadensersatz von 700,00 EUR für einen Film, wie Frommer Legal ihn fordert, grundsätzlich angemessen ist; „Melancholia“ ist aber kein aktueller Film, sondern bereits zwölf Jahre alt und wird - Stand heute - bei Amazon für 1.77 EUR gehandelt. Das bietet gute Ansatzpunkte für Verhandlungen, um die in der Frommer Legal Filesharing-Abmahnung „Melancholia“ geforderte Summe deutlich zu reduzieren. Auch hierbei ist Ihrer die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte gern behilflich.

Was soll ich tun?

  • Nehmen Sie die Frommer Legal Filesharing-Abmahnung „Melancholia “ ernst. Sie müssen davon ausgehen, dass die Ermittlungen zuverlässig sind und dass über Ihren Internetanschluss der Film „Melancholia“ über Filesharing abgerufen werden konnte.
  • Reagieren Sie besonnen. Geben Sie nicht in Panik die Frommer Legal-Unterlassungserklärung ab.
  • Zahlen Sie nicht voreilig 980,60 EUR.
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt helfen, der die Forderungen aus der Frommer Legal Filesharing-Abmahnung „Melancholia“ prüft. Sie haften nicht in jedem Fall für Filesharing, das über Ihren Internetanschluss begangen wurde.
  • Zahlungsforderungen lassen sich durch Verhandlungen reduzieren.

Frommer Legal Filesharing-Abmahnung „Melancholia“– kostenlose Ersteinschätzung

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet allen Betroffenen einer Frommer Legal Filesharing-Abmahnung „Melancholia“ oder einer ähnlichen Abmahnung eine kostenlose Ersteinschätzung an. Hierbei können den Anschlussinhabern Wege sowie Chancen und Risiken einer Verteidigung aufgezeigt und weitere Fragen schnell und kompetent beantwortet werden. Die Anwälte der Kanzlei stehen Betroffenen bis 19.00 Uhr persönlich zur Verfügung und helfen gerne weiter.


Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft:

  • seit nunmehr 15 Jahren aktiv
  • mehr als 6000 Mandate gegen Frommer Legal
  • kennt die Gegner auch aus Gerichtsverfahren
  • weiß stark zu verhandeln
  • ist transparent und berechnet fair

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte kämpft für Anschlussinhaber. Wir lassen Sie nicht im Regen stehen. Selbst wenn sich keine Fehler in der gegnerischen Aufstellung finden lassen, können unsere Anwälte eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie erarbeiten, für Sie in den Kampf gehen und den Schaden minimieren. Rufen Sie uns an und erfahren Sie mehr. Gerne dürfen Sie uns auch eine E-Mail schreiben oder die Homepage der Kanzlei besuchen. Hier gibt es neben weiteren Tipps zu Frommer Legal auch zahlreiche Informationen zu anderen spannenden Themen. Die Telefonnummer der Kanzlei finden Sie oben rechts neben diesem Beitrag im Kästchen.

Foto(s): Adobe Stock

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Anne Wachs

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten