Führt die am Tatort gefundene DNA automatisch zum Täter?

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Ist eine DNA-Spur ein Beweis oder nur Indiz? 

Wird an einem Tatort die DNA einer bestimmten Person gefunden, führt dies in den Augen von Außenstehenden oder Laien oftmals dazu, dass der Täter überführt ist. Vor diesem voreiligen Schritt müssen sich jedoch die Gerichte oftmals hüten, denn der Täter steht damit noch lange nicht fest. 

Das Problem der sog. „Sekundär-Übertragung

Eine DNA-Spur bedeutet erst einmal nur, dass eben die DNA einer bestimmten Person an dem jeweiligen Tatort, wo sie gefunden wurde, vorhanden war. Das heißt jedoch nicht, dass diese bestimmte Person sich auch am Tatort aufgehalten haben muss, geschweige denn dass der Täter damit überführt ist. Die Rechtsprechung geht zutreffender Weise davon aus, dass „die DNA-Analyse lediglich eine statistische Aussage enthält, die eine Würdigung aller Beweisumstände nicht überflüssig macht.“ Insofern ist der Verteidiger angehalten sich durch entsprechende Akteneinsicht mit den Fragen zu befassen, wo die jeweiligen DNA-Spuren gefunden wurden, welche Intensität sie hatten und ob es eine andere Erklärung für deren Existenz gibt, als ausgerechnet die Anwesenheit des Mandanten am Tatort. 

Durch die sog. „Sekundärübertragung“ ist nämlich nicht ausgeschlossen, dass die DNA einer Person durch einen Händedruck, durch das Berühren einer Türklinke, durch das Ausleihen von Kleidungsstücken oder ähnliche Übertragungswege am Tatort landet und dies ohne in Verbindung zur Tat zu stehen. 

Genau diese Thematik führte vor kurzem vor dem Landgericht Regensburg dazu, dass ein Angeklagter freigesprochen wurde, da nach Ansicht des Kammervorsitzenden „begründete Zweifel“ an der Tatbeteiligung des Angeklagten blieben. 

Als Beschuldigter eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sollten Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und zunächst keine Angaben zur Sache machen. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen weiter. 


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