Geblitzt 12524 Bln., Tp, BAB 113, Ri. BAB 100- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid vom Polizeipräsidenten Berlin, Bußgeldstelle, 12660 Berlin erhalten? 

Die möglichen Strafen können empfindlich sein. Schon bei 21km/h zuviel droht ein Punkt und bei 26 km/h ist ein Fahrverbot von einem Monat vorgeschrieben. Doch soweit muss es nicht kommen.

Hier  kann Ihnen ein spezialisierter Verteidiger helfen, das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot zu vermeiden. 

Der Blitzer steht zwischen AS Schönefeld Nord und AS Adlershof in Fahrtrichtung Norden zur BAB 100 im Bezirk Tempelhof. Hier gilt innerorts eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Das in Berlin für Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständige Amtsgericht Tiergarten hält die bestehende Beschilderung für ausreichend, es ist aber schon gelungen ein Augenblicksversagen glaubhaft darzustellen.

Jedoch sind es hier fast immer die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die einem Einspruch zum Erfolg verhelfen. Die Funktionsweise dieses Blitzers ist wie folgt. 

Der Erfassungsbereich des Messgerätes liegt zwischen 10 und 75 Meter vor dem Gerät. Es werden Laserstrahlen im Infrarotbereich ausgesendet, 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und mit einer Ausweitung auf 45 mal 140 Zentimeter auf 75 Meter. Fährt in diese Strahlenaufweitung ein Fahrzeug hinein, startet eine Laser- Puls- Laufzeitmessung. Aus der festgestellten Fahrzeit für die eingestellte Messstrecke wird die Geschwindigkeit berechnet.

Aber diese Messmethode hat Ihre Tücken. Dieses Lasermessgerät gehört seit seiner Einführung zu den umstrittensten Blitzern Deutschlands. Zwar wurde vom Hersteller nach Urteilen aus dem Jahr 2016 die gesamte Software ausgewechselt, aber die charakteristischen Schwächen sind geblieben. 

Bei fast 50 % der Messungen wird nicht die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit angezeigt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dieser Serienfehler auch bei Ihrer Messung gegeben ist. Denn durch die von dem Gerät benutzte Technik ist es  möglich, dass die Reflexion der Laserstrahlen von verschiedenen Karosserieteilen herrührt. Rückstreusignale werden aber vom Messgerät so behandelt, als würden sie vom selben Karosserieteil reflektiert.  Hierdurch kann das Fahrzeug in der Bezugszeit tatsächlich eine andere Strecke zurückgelegen, als vom Messgerät vermeintlich ermittelt. Deswegen kann die vom Gerät berechnete und später von der Bußgeldstelle behauptete Geschwindigkeit tatsächlich höher ausfallen, als die tatsächlich von Ihnen gefahrene. 

Der Hersteller  bietet für das verwendete Messgerät Schulungen an und beschreibt in seiner Bedienungsanleitung unter Punkt 3 ausdrücklich, dass die Handhabung des Systems durch von ihm unterwiesenes Messpersonal erfolgen soll. Er verweist eindringlich auf sein Schulungsangebot, welches dem Messpersonal die erforderliche Sachkunde vermitteln soll. Weiterhin räumt der Hersteller in der Bedienungsanleitung unter Punkt 2 Beeinträchtigungen des Systems ein, wenn das System eben von nicht eingewiesenem Personal bedient wird. Nicht selten fehlt der entsprechende Schulungsnachweis in der Akte und die Messung kann dann nicht als exakt genug gewertet werden. 

Diese Sachkunde und besondere Kenntnis wird auch nicht ohne Grund gefordert. Von großer Bedeutung für eine exakte Messung ist die genaue Einstellung des Schwenkwinkels,  welcher anhand des Abstands des mobilen Blitzers. zum Fahrbahnrand ermittelt wird. Sind die Beamten hier aus Unwissenheit zu ungenau, ist die gesamte Messreihe nicht zu verwerten.

Das Messfoto ist das einzige Beweismittel für die behauptete Geschwindigkeitsübertretung. Für dessen Auswertung ist die digitale Auswerteschablone entscheidend, welche nachträglich auf das Beweisfoto gelegt wird. Geschehen hier Fehler, was wegen der mangelnden Sachkenntnis der Beamten nicht selten ist,  darf  die Messung nicht verwertet werden. 

Das Gerät misst die mittlere Geschwindigkeit eines Fahrzeugs innerhalb eines bis zu 30 m langen Bereichs. Der überwiegende Teil dieses Bereichs ist auf dem Messfoto nicht abgebildet. Erst nach der Messung erfolgt die Auslösung des Fotos. Die Fotodokumentation erfolgt also mit einer Verzögerung. Bei der Berechnung der Fotoauslöseverzögerung geht das PoliScan Speed davon aus, dass das Fahrzeug ab dem Ende der Geschwindigkeitsmesswertbildung bis zum Auslösen des Fotos seine Geschwindigkeit nicht mehr ändert und auch die Fahrtrichtung beibehält. Weil also die Geschwindigkeitsmessung und die Fotodokumentation nicht gleichzeitig erfolgen, kann es sein, dass zunächst ein Fahrzeug gemessen, sodann aber ein anderes Fahrzeug fotografiert wird. Um dies auszuschließen, ist auf der Fotoaufnahme stets ein sogenannter (zur Messung gehörender) Auswertrahmen zu sehen. Jedoch nur wenn der Auswertrahmen korrekt aufliegt, stellt dies ein Indiz für eine zutreffende gemessene Geschwindigkeit des abgebildeten Fahrzeugs dar. 

Es wurden auch schon ganze Messreihen annulliert und die Betroffenen freigesprochen, weil die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen war. 

Diese und noch weitere Fehler können bei einer Analyse Ihrer Messprotokolle und Rohmessdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihre Messung ein technisches  Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. Das Gutachten ist damit die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem  zuständigen Amtsgericht Berlin- Tiergarten die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine  Zweigstelle in Cottbus. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung. Die Erstberatung ist natürlich kostenfrei.


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