Geblitzt: A 7, Gemarkung Walsrode, Ri. Hannover, in Höhe km 96,73- Rat und Hilfe vom Fachanwalt!
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Ihnen wird die Überschreitung der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat? Falls Sie deswegen einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Heidekreis erhalten haben, kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar. Hier sind es aber fast immer die Schwachpunkte des verwendeten Messgerätes vom Typ LEIVTEC XV3, die einem Einspruch zum Erfolg verhelfen.
Bei diesem Messverfahren wird die Veränderung des Abstandes vom Gerät zu Messobjekt gemessen und registriert. Die Infrarotstrahlen werden mit 50 mrad "entzerrt" ausgesendet. Dadurch wir eine Fläche von ca. 2,5 m Breite und 2,0 m Höhe in einer Messentfernung von ca. 40- 50 m gleichmäßig bestrahlt. Dort findet die eigentliche Messung statt, deren Dauer bis zu einer Sekunde beträgt. Nach der erkannten Einfahrt eines Fahrzeugs in den Messbereich wird eine große Anzahl von Infrarotimpulsen ausgesendet, am gemessenen Fahrzeug reflektiert und durch einen Empfangssensor am Blitzer registriert. Die gemessene Laufzeit dieser Impulse- halbiert und multipliziert mit der Lichtgeschwindigkeit- ergibt die Entfernung zum Messobjekt. Aus diesem Ergebnis von 30 bis 300 einzelnen Teilmessungen ergibt sich die Veränderung der Entfernung zum gemessenen Fahrzeug, daraus leitet sich die Geschwindigkeit ab. Gleichzeitig kann eine dauerhafte Videoaufzeichnung geschehen.
Letztere ist für den Verteidiger am leichtesten anzugreifen, verstößt diese doch gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art.1 Abs. 1 GG (AG Baden- Baden 17 Oli 306 Js 15109/10).
Es kann auch zu Zuordnungsproblemen kommen, etwa wenn:
-neben dem ankommenden Fahrzeug des Betroffenen, Fahrzeuge des abfliessenden Verkehrs sichtbar sind.
-außerhalb des Messfeldrahmens neben dem ankommenden Fahrzeug des Betroffenen ein ebenfalls ankommendes Fahrzeug sichtbar ist,
-im Messfeldrahmen ist neben dem ankommenden Fahrzeug des Betroffenen ein weiteres ankommendes Fahrzeug sichtbar, das zweifelsfrei außerhalb der möglichen Messentfernung liegt,
-im Messfeldrahmen ist ein weiteres Fahrzeug sichtbar, welches in Richtung Sensor fährt und dass auf allen Bildern der Messfolge zu sehen ist und größer als 1/3 des Messfeldrahmens abgebildet wird.
Vor der Messung ist ein Selbsttest des Gerätes durchzuführen, ist dieser nicht in der Akte dokumentiert, kann dies zu einer Unverwertbarkeit der Messung führen. Oft ist die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen. Wenn dieses der Fall ist, muss der Betroffene freigesprochen oder eine überdurchschnittliche Toleranzgrenze gewährt werden. Experten für Verkehrsmesstechnik können diese und noch viele andere Fehler bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle finden.
Deswegen lässt Rechtsanwalt junge für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem Amtsgericht die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.
Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren und ist Fachanwalt für Strafrecht. Er hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.
Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.
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