Geblitzt auf der A2, km 70,8, Fahrtrichtung Dortmund - Bußgeld vermeiden!
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Die Bundesautobahn A 2 ist eine der wichtigsten Verkehrsachsen Deutschlands und verbindet den Westen mit dem Osten des Landes. Besonders in Nordrhein-Westfalen ist die Strecke stark befahren – und entsprechend häufig Ziel von Geschwindigkeitskontrollen. Eine stationäre oder mobile Messstelle befindet sich bei Kilometer 70,8 in Fahrtrichtung Dortmund.
Wer hier geblitzt wurde, sollte den Bußgeldbescheid nicht ungeprüft akzeptieren. Denn Fehler bei der Messung sind keine Seltenheit. Oftmals führen technische Probleme oder ungünstige Messbedingungen zu fehlerhaften Ergebnissen. Ein erfahrener Fachanwalt kann überprüfen, ob sich ein Einspruch lohnt.
Die Messstelle auf der A 2 bei Kilometer 70,8
Die Kontrolle bei Kilometer 70,8 in Richtung Dortmund befindet sich in einem Abschnitt, in dem häufig Tempolimits gelten. Besonders tückisch ist, dass sich diese Limits oft ändern – sei es aufgrund von Baustellen, Lärmschutzmaßnahmen oder variabler Verkehrsregelung. Autofahrer übersehen solche Änderungen schnell, insbesondere bei dichtem Verkehr oder schlechten Witterungsbedingungen.
Ein weiterer Faktor, der zu häufigen Blitzern an dieser Stelle führt, ist der Verkehrsfluss. Die A 2 ist eine der meistgenutzten Fernstraßen Deutschlands, insbesondere für den Lkw-Verkehr. Pkw-Fahrer, die überholen oder sich dem Verkehrsfluss anpassen, können unbeabsichtigt zu schnell fahren.
Je nach eingesetzter Messtechnik – ob stationäre Laserscanner wie PoliScan Speed, mobile Radarmessungen mit TraffiStar S350 oder Lichtschranken-Systeme wie ESO ES 8.0 – sind verschiedene Fehlerquellen möglich.
Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen
Jede Art von Geschwindigkeitsmessung kann fehlerbehaftet sein. Häufige Mängel sind:
- Fehlende oder falsche Eichung: Messgeräte müssen regelmäßig geeicht werden. Ist die Eichfrist abgelaufen, ist die Messung angreifbar.
- Ungenaue Spurzuordnung: Besonders auf mehrspurigen Autobahnen kann es passieren, dass ein Fahrzeug falsch erfasst wird.
- Fehlbedienung durch Messbeamte: Bereits kleine Abweichungen bei der Ausrichtung oder Aufstellung des Geräts können falsche Werte erzeugen.
- Nicht gespeicherte Rohmessdaten: Ohne vollständige Messdaten lässt sich die Messung nachträglich nicht mehr genau überprüfen.
- Reflexionen und Störungen: Verkehrszeichen, Brückengeländer oder andere Fahrzeuge können Messwerte verfälschen.
Solche Messfehler sind keine Seltenheit. In vielen Fällen kann ein Einspruch dazu führen, dass der Bußgeldbescheid aufgehoben oder das Verfahren eingestellt wird.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist besonders dann sinnvoll, wenn:
- Ein Fahrverbot droht: Gerade Berufskraftfahrer oder Pendler sollten eine Messung genau prüfen lassen.
- Die Geschwindigkeit ungewöhnlich hoch erscheint: Wenn das gemessene Tempo nicht mit der eigenen Wahrnehmung übereinstimmt, könnte ein Fehler vorliegen.
- Beweismittel fehlen: Sind keine Rohmessdaten gespeichert oder gibt es Unklarheiten im Messprotokoll, kann ein Verfahren angreifbar sein.
Besonders an stark frequentierten Messstellen wie bei Kilometer 70,8 auf der A 2 lohnt sich eine Überprüfung durch einen spezialisierten Anwalt.
Fachanwalt Dr. Maik Bunzel: Ihr Ansprechpartner bei Blitzern auf der A 2
Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, ist seit Jahren auf die Verteidigung in Bußgeldverfahren spezialisiert. Mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel hat er bereits über 1.000 Fälle erfolgreich begleitet. In jedem Fall arbeitet er mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen, um Messfehler aufzudecken.
Die gute Nachricht: In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Prüfung eines Bußgeldbescheids. Eine Überprüfung ist daher oft ohne finanzielles Risiko möglich.
Falls Sie auf der A 2 bei Kilometer 70,8 in Fahrtrichtung Dortmund geblitzt wurden, sollten Sie die Messung nicht ungeprüft akzeptieren. Nutzen Sie das Kontaktformular auf anwalt.de für eine unverbindliche Ersteinschätzung. Ein Einspruch kann sich lohnen – vor allem, wenn Messfehler nachweisbar sind.
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