Geblitzt auf der B 169 Abschn. 75 km 3,0 Richtung Neupetershain: Bußgeld vermeiden!
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Die Bundesstraße B169 Abschnitt 75 km 3,0 ist eine beliebte Strecke für Autofahrer, die in Richtung Neupetershain unterwegs sind. Leider ist dieser Abschnitt auch für häufige Geschwindigkeitskontrollen bekannt. Eines der häufig verwendeten Geschwindigkeitsmessgeräte auf dieser Strecke ist der Einseitensensor. In diesem Beitrag geht Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel auf dieses Messgerät ein.
Ein Einseitensensor ist ein Gerät, das auf einer Seite der Straße installiert wird und das dazu verwendet wird, die Geschwindigkeit von Fahrzeugen zu messen, die an ihm vorbeifahren.
Einige Geschwindigkeitsmessgeräte, wie der Einseitensensor, nutzen Radar- oder Lasertechnologie, um die Geschwindigkeit von Fahrzeugen zu messen. Ein bekanntes Problem dabei ist, dass diese Geräte bei Fahrzeugen, die LED-Scheinwerfer haben, möglicherweise fehlerhafte Messungen liefern können.
LED-Scheinwerfer erzeugen häufig eine höhere Intensität und höhere Frequenz von Licht, als es bei herkömmlichen Halogenscheinwerfern der Fall ist. Dies kann dazu führen, dass das Geschwindigkeitsmessgerät, das auf Lichtwellen reagiert, von diesem höheren Lichtintensität beeinflusst wird und dadurch eine fehlerhafte Messung liefert.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Probleme nicht bei allen Geschwindigkeitsmessgeräten auftreten und es von dem spezifischen Modell und Hersteller abhängt, ob es überhaupt beeinträchtigt wird. Es gibt jedoch Fälle, bei denen LED-Scheinwerfer zu falschen Messungen geführt haben, was bedeutet, dass es in bestimmten Fällen möglich sein kann, dass man sich auf dieses Argument berufen kann, um eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu bestreiten.
Wenn Sie auf der Bundesstraße B169 Abschnitt 75 km 3,0 geblitzt wurden, sollten Sie sich schnellstmöglich an einen spezialisierten Fachanwalt wenden. Dr. Bunzel kann Ihnen helfen: Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht kennt er die besten Verteidigungsansätze in Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Sie können Herrn Dr. Bunzel über das Kontaktformular auf anwalt.de erreichen oder ihm direkt per WhatsApp unter der Nummer 0151 21 778 788 eine Nachricht senden. Er steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zu helfen.
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