Geblitzt auf der BAB 4, Stadtroda, Dresden – Frankfurt, bei km 163.0- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!
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Die Zentrale Bußgeldstelle in Arten wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?
Dann lohnt es sich auf jeden Fall einen erfahrenen Verteidiger zu beauftragen. Gemessen wird hier nämlich mit einem Lasermessgerät vom Typ Poliscan Speed. Dessen Schwächen wurden bisher immer eindrucksvoll durch gerichtliche Gutachten bestätigt.
So kommt es bei mindestens jeder zweiten Messung zu Fehlern bei der Datenverarbeitung. Diese sind ursächlich für unzutreffende Geschwindigkeitsangaben, die im Einspruchsverfahren erfolgreich angegriffen werden können.
Die Messung und das Auslösen der Kamera erfolgen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Daher treten, insbesondere bei einem hohen Verkehrsaufkommen, immer wieder Zuordnungsschwierigkeiten auf. Dann ist der Bußgeldstelle kein Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.
Häufig ist der Scanwinkel nicht genau eingestellt. Die dadurch hervorgerufenen "Schrägmessungen" führen schon bei der Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.
Fehlt in der Akte der Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, ist die Messung ebenfalls zu verwerfen.
Sollte die Eichung des Gerätes abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.
Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht Ihrer Messakte gefunden werden können.
Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird.
Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.
Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.
Rechtsanwalt Junge betreut jährlich bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren. Von diesen enden überproportional viele mit einem Freispruch oder einer Einstellungsverfügung.
Sie können Ihre Fragen einfach per mail senden oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel sowie Cottbus. Die örtliche Entfernung ist auf keinen Fall ein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.
Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.
Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.
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