Geblitzt: B 105, zw. Redebas u. Karnin, geg. Einfahrt Ziegeleiweg- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Vorpommern- Rügen hat gegen Sie ein Bußgeldverfahren eröffnet? Der Vorwurf ist ein Überschreiten der hier außerhalb geschlossener Ortschaften zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h? Dann lohnt es sich, sofort nach Erhalt des Anhörungsschreibens die Messung anzufechten. Ein wirksamer Anfechtungsgund ist dann fast immer ein Fehler des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed FM1. Dieser Blitzertyp ist nämlich derart unzuverlässig, dass allein wegen seiner Fehleranfälligkeit überdurchschnittlich Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. Augesandte Laserstrahlen erfassen hier die Straße auf einer Länge von 75 Meter. Diese Signale werden von den in diesem Messbereich befindlichen Autos reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Dabei werden Daten gewonnen,  mit denen eine Weg- Zeit- Berechnung stattfindet, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Die hier eingestellte Messlänge übertrifft aber die Vorgaben des Herstellers. Daher kommt es zu nicht beabsichtigten Strahlenauffächerungen und damit auch zu Verzerrungen bei den Rückstrahlimpulsen. Natürlich werden dabei auch die Messdaten verfälscht und zwar so massiv und häufig, dass schon allein aus diesem Grund die Hälfte aller Messergebnisse falsch ist.  Ebenso treten Ungenauigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung auf, wenn sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das Auto auf dem Foto mit der angezeigten Geschwindigkeit gemessen wurde. Der Verteidiger kann außerdem erfolgreich ein Verwertungsverbot geltend machen, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist oder in der Messakte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal fehlt.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses dient dann als Nachweis für die aufgetretenen Messfehler.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung. Punkte oder ein Fahrverbot haben Sie dann nicht mehr zu erwarten, vielmehr gibt es gar keinen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten und den Gutachter auf. Mögliche Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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