Geblitzt: BAB 1, bei km 269,530, FR Bremen- Fehler bei der Messung!

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Die Messstelle auf der Bundesautobahn 1 bei Kilometer 269.530 in Fahrtrichtung Bremen ist ein Schwerpunkt der Verkehrsüberwachung, der besonders häufig Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen ist. Hier wird die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h durch die Zentrale Bußgeldstelle Münster kontrolliert. Eingesetzt wird dabei ein Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed – ein System, das bereits in der Vergangenheit immer wieder aufgrund technischer und messtechnischer Schwächen in die Kritik geraten ist. Gerade an dieser Messstelle bestehen für Betroffene besonders gute Erfolgsaussichten, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Ein Einspruch lohnt sich – insbesondere mit einem erfahrenen Verteidiger an der Seite.

Funktionsweise des PoliScan Speed

Das PoliScan Speed arbeitet mit einem Laserscanner, der den Fahrzeugverkehr über einen bestimmten Messbereich hinweg kontinuierlich erfasst. Dabei sendet das Gerät Infrarot-Laserimpulse aus, die von den Fahrzeugen reflektiert werden. Aus der Laufzeit dieser Impulse wird die Position der Fahrzeuge berechnet, und aus der Veränderung dieser Positionen über die Zeit ergibt sich die Geschwindigkeit. Das Messgerät kann mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfassen und soll auch bei hohem Verkehrsaufkommen präzise arbeiten.

Fehlerquellen und Schwächen

Doch gerade hier liegt ein erheblicher Schwachpunkt des PoliScan Speed: Die gleichzeitige Erfassung mehrerer Fahrzeuge kann dazu führen, dass Messergebnisse nicht eindeutig einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet werden können. Zudem wird bei dieser Art der Messung kein „klassisches“ Messfoto mit Messwert und Fahrzeugposition gemacht, sondern die Messdaten werden digital verarbeitet und in das Bild eingeblendet. Dies erschwert die Nachvollziehbarkeit und Überprüfung der Messung erheblich.

Ein weiteres Problem liegt in der sogenannten fehlenden Transparenz des Messvorgangs : Der Messalgorithmus ist herstellerseitig nicht offen gelegt, sodass eine unabhängige Überprüfung erschwert wird. Gerade dieser Umstand wurde in mehreren gerichtlichen Verfahren kritisiert. Die Frage, ob der Messwert ordnungsgemäß ermittelt wurde, kann in vielen Fällen nur durch ein TÜV-zertifiziertes Gutachten geklärt werden – ein solches Gutachten deckt häufig Unregelmäßigkeiten auf, die zur Unverwertbarkeit der Messung und damit zur Einstellung des Verfahrens führen können.

Zudem kommt es bei der Einrichtung und Justierung des Geräts vor Ort immer wieder zu Fehlern. Wenn etwa der Messwinkel nicht korrekt eingestellt ist oder das Gerät nicht vorschriftsgemäß kalibriert wurde, sind die Messergebnisse rechtlich angreifbar. Auch Witterungseinflüsse, reflektierende Oberflächen und Verkehrsaufkommen können das Messergebnis beeinträchtigen.

Warum ein Einspruch hier besonders aussichtsreich ist

Gerade an der Messstelle bei km 269.530 auf der A1 besteht eine besonders hohe Wahrscheinlichkeit, dass Messfehler auftreten. Dies liegt sowohl an der Positionierung des Geräts als auch am Verkehrsaufkommen und den typischen Einsatzbedingungen vor Ort. Aus genau diesen Gründen lohnt sich ein Einspruch – insbesondere dann, wenn man auf die Expertise von Rechtsanwalt Andreas Junge zurückgreift.

Ihr starker Partner: Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren bundesweit als Spezialist für Verkehrsrecht tätig. Er kennt die Schwächen der gängigen Messverfahren – insbesondere die des PoliScan Speed – genau und hat bereits in zahlreichen Fällen erreicht, dass Bußgeldbescheide aufgehoben wurden. Seine Arbeitsweise ist präzise, kompetent und zielgerichtet. Besonders hervorzuheben ist, dass er eng mit TÜV-zertifizierten Sachverständigen zusammenarbeitet, die in der Lage sind, die fehlerhafte Messung objektiv und gerichtsfest nachweisen.

Ein weiterer Vorteil für Mandanten: Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entstehen keine Kosten – auch eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht geltend gemacht . Sie gehen auch keinerlei finanzielles Risiko ein. Der Kontakt zu Rechtsanwalt Junge ist einfach und unkompliziert über das Kontaktformular auf anwalt.de möglich. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu seiner Tätigkeit und seinen bisherigen Erfolgen. Bei dringenden Fragen steht Rechtsanwalt Junge auch außerhalb der Bürozeiten unter 0179 2346907 zur Verfügung. Alternativ können Sie ihn jederzeit per E-Mail unter junge@jhb.legal kontaktieren. Die Kanzleinummer lautet 030 39839032 .

Wenn Sie einen erfahrenen, kompetenten und engagierten Verteidiger suchen, der sich mit den Schwächen der Lasermessung auskennt und Ihre Rechte mit Nachdruck verteidigt, dann ist Rechtsanwalt Andreas Junge die richtige Wahl . Zögern Sie nicht, den Kontakt aufzunehmen – gerade bei dieser Messstelle lohnt sich ein Einspruch fast immer.

Foto(s): Andreas Junge

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