Geblitzt: BAB 3, bei km 0,85, AS Königsforst / AK Köln-Ost, Fahrtrichtung Oberhausen- Bußgeld vermeiden!

  • 2 Minuten Lesezeit

Sollten Sie hier geblitzt worden sein, wirft Ihnen die Bußgeldstelle Köln vor, die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten zu haben. Dann erhalten Sie innerhalb von vier bis sechs Wochen einen Anhörungsbogen. Sollten Sie nicht angemessen reagieren, kommt zeitnah der Bußgeldbescheid. Dabei kann Ihnen die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Hier sind es fast immer die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ Traffistar S 350, die einem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Dieses ist ein stationär zu nutzendes Lasermessgerät und misst mit Hilfe einer Laser- Laufzeitmessung. Hierbei werden kontinuierlich Lichtimpulse ausgesandt. Der jeweilige Laserimpuls wird nach der Reflexion vom Empfänger der Messeinheit detektiert. Durch die dem Gerät bekannte Lage der Laserstrahlen und der Zeit zwischen Aussenden und Detektieren (Signallaufzeit) kann dieser Blitzer Entfernung und Richtung des erfassten Fahrzeugs bestimmen. Mittels der für die eingegebenen Messtrecke benötigen Zeit wird die Geschwindigkeit berechnet. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera aktiviert.

Durch die Ausweitung der Laserimpulse kann es aber passieren, dass die Strahlen von verschiedenen Fahrzeugteilen zurückgesandt werden. Das Gerät speichert diese aber als von einem Teil reflektiert. Dadurch wird die Bestimmung der Fahrzeit und somit auch die Geschwindigkeitsberechnung zu Lasten des Betroffenen verfälscht. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler vorliegen.

Zuordnungsschwierigkeiten treten bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen auf.

Nicht selten führen Aufbau- und Auswertefehler zu einer Unverwertbarkeit der Messung. Weicht der Messstrahl vom anvisierten Punkt ab, ist die Messung ebenfalls nicht mehr exakt (sog. Porscheeffekt).

Ist die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen. Diese und andere Fehler können bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema