Geblitzt: Barleben, BAB 2, km 93,00, Baustelle, Ri. Berlin- Bußgeld und Punkte vermeiden!

  • 3 Minuten Lesezeit

Wenn Sie hier vom Blitzer erfasst wurden, wirft Ihnen die Bußgeldstelle Magdeburg vor, Sie hätten die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten. Ohne entsprechende Reaktion folgt dem Anhörungsbogen zeitnah der Bußgeldbescheid. 

Dessen Strafen können empfindlich sein. Neben einem hohen Bußgeld drohen ab 21km/h zuviel ein Punkt und ab 26 Km/h ein Monat Fahrverbot.

Dabei kann Ihnen die Verteidigung durch einen spezialisierten Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Denn fast jeder Bußgeldbescheid ist anfechtbar und an dieser Stelle sind es fast immer die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die den Erfolg eines Einspruchs garantieren.

Dessen Geschwindigkeitsmessung beruht auf einer Laserpulslaufzeitmessung. Es werden Laserstrahlen im Infrarotbereich ausgestrahlt. Die ankommenden Fahrzeuge werden von diesen erfasst und die Strahlen werden zum Gerät zurückgesandt. Dadurch kann eine objektbezogene Bestimmung der Kontur und der Geschwindigkeit vorgenommen werden.

Bei etwa der Hälfte aller Messungen stimmen die angegebenen Geschwindigkeitswerte aber nicht mit den tatsächlichen überein, da die reflektierten Strahlen nicht korrekt abgespeichert werden. Dieses konnte durch umfangreiche Testreihen nachgewiesen werden und ist in der Rechtsprechung und Fachliteratur anerkannt. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler vorliegen.

Ein sehr häufiger Fehler ist auch die ungenaue Einstellung des Scanwinkels. Ursache ist bei Unkenntnis oder Unachtsamkeit des Messpersonals. Dann ist die Messung ebenfalls nicht verwertbar. Um diesem vorzubeugen, fordert der Hersteller eine Schulung des Personals. Ist eine solche in der Akte nicht nachweisbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Bei entgegenkommenden Fahrzeugen, Überholmanövern, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen treten Zuordnungsprobleme auf. Der sogenannte Porscheeffekt führt auch zu einer Verfälschung der Messergebnisse.

Das Messgerät bezieht in einem Teil der Messungen Messwerte ein, die außerhalb des zulässigen Messbereiches von 50 m bis 20 m vor dem Messgerät gewonnen werden und gibt damit der Verteidigung noch mehr Gelegenheiten, die Genauigkeit der Messung anzuzweifeln.

Ist die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen, ist ein überdurchschnittlich hoher Toleranzbereich zu gewähren oder die gesamte Messreihe zu annullieren. Diese und noch weitere Fehler können bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema