Geblitzt: Dägeling, Itzehoer Straße, in Höhe Einmündung Bockwischer Weg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!
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Die Bußgeldstelle des Kreises Dithmarschen macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften zum Vorwurf? Dann lohnt es sich, mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers die zugrundeliegende Messung anzugreifen. Denn die Geschwindigkeit wird hier mit dem sogenannten Lichtschrankenmesssystem bestimmt. Dieses ist aber so fehleranfällig, dass allein wegen seiner Unzuverlässigkeit überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.
Die Arbeitsweise dieses Blitzertyps ist einfach erklärt. Auf einer Strecke von 25 Meter queren Lichtstrahlen die Straße im rechten Winkel. Gemessen wird die Zeit, die ankommende Fahrzeuge für diese Strecke benötigen. Auf dieser Grundlage findet dann eine Weg- Zeit- Berechnung statt, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.
Aber sehr oft sind nicht alle Sensoren exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Die Folge sind immer überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen. Auch Lichtreflexionen auf der Karosserie können diesen Effekt auslösen. Häufig befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, was zu Unregelmäßigkeiten bei der Datenzuordnung führt. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug die angegebene Geschwindigkeit gemessen wurde. Sollte in der Messakte ein aktueller Schulungsnachweis für das Auswertepersonal fehlen, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden. Ist zum Zeitpunkt der Messung die Geräteeichung erloschen, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.
Diese und viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.
Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Mit diesem werden die vorhandenen Messfehler nachgewiesen.
Das Resultat ist dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg sind dann ausgeschlossen.
Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten,einschließlich des Gutachtens, auf. Eventuelle Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Andreas Junge nicht gelten gemacht.
Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in seiner Kanzlei an.
Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

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