Geblitzt: Dreieich, L 3117, Höhe NK 082, km 0,5, Heusenstamm- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums in Kassel macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zum Vorwurf? Dann drohen zwar hohe Strafen aber gleichfalls stehen die Chancen sehr gut, das Verfahren durch einen Einspruch erfolgreich zu beenden. Denn das hier aufgestellte Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed ist derart unzuverlässig, dass schon allein wegen seiner Fehleranfäligkeit überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

Dieses Gerät funktioniert nach folgendem Prinzip. Lasersignale werden ununterbrochen ausgesandt und erfassen die Straße auf einer Länge von 75 Meter. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese Impulse und senden sie zu dem Gerät zurück. Die dadurch gewonnenen Daten sind dann die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon die hier eingestellte überlange Messstrecke ist eine große Fehlerquelle. Denn sie verursacht ein nicht beabsichtigte Strahlenauffächerungen und damit auch eine Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Selbstverständlich werden dadurch auch die Messdaten verfälscht und zwar so oft, dass schon allein deswegen etwa jede zweite Geschwindigkeitsanzeige falsch ist. Außerdem treten Ungenauigkeiten bei der Zuordnung auf, sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. Dann kann nicht festgestellt werden, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Für eine verwertbare Messung muss der Messsensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert sein. Allerdings ist die Ausrichtung während des Aufbaus häufig nicht exakt genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Sollte sich in der Akte kein aktueller Schulungsnachweis für die Messbeamten befinden oder wird eine ungültige Geräteeichung festgestellt, kann der Verteidiger ebenfalls ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses dient dann als Nachweis für die aufgetretenen Messfehler.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung. Punkte oder ein Fahrverbot haben Sie dann nicht mehr zu erwarten, vielmehr gibt es gar keinen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten und den Gutachter auf. Mögliche Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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