Geblitzt: Eching, A 9, AK Neufahrn, Abschnitt 1080, Ast B-1, km 0,37, Ri. BAB A 92- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle Straubing wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Akzeptieren Sie die drohenden Strafen nicht ohne Gegenwehr, denn ein Einspruch lohnt sich. Das hier aufgebaute Lasermessgerät ist so fehlerhaft, dass allein wegen seiner Unzuverlässigkeit überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

Die Funktionsweise des Geräts ist einfach erklärt. Es werden ununterbrochen Laserstrahlen ausgesandt, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Die damit gewonnenen Messdaten sind dann die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. 

Das größte Problem bei dieser Messmethode ist aber die Länge der hier eingestellten Messstrecke. Denn sie verursacht nicht geplante Aufweitungen der ausgesandten Strahlen und damit auch eine Reflektion der Rückstrahlimpulse. Dies geschieht so häufig und massiv, dass allein deswegen etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Außerdem treten Ungenauigkeiten bei der Zuordnung auf, wenn sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das Fahrzeug auf dem Foto mit der angezeigten Geschwindigkeit gemessen wurde. Der Messsensor muss nach den Vorgaben des Herstellers unbedingt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Sehr oft ist die Ausrichtung während des Aufbaus aber nicht exakt genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Wurden nicht alle vorgeschriebenen Funktionstests dokumentiert oder fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für die auswertenden Beamten, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.

Dies ist nur eine kleine und nicht sehr unvollständige Aufzählung der Fehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses dient dann als Nachweis für die aufgetretenen Messfehler.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung. Punkte oder ein Fahrverbot haben Sie dann nicht mehr zu erwarten, vielmehr gibt es gar keinen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten und den Gutachter auf. Mögliche Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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