Geblitzt: Gem. Düderode, BAB 7, km 229, FR Göttingen- Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Nordheim hat Ihnen einen Anhörungsbogen übersandt, weil Sie hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben sollen. Wenn Sie hier nicht angemessen reagieren, folgt zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. Dabei kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. An dieser Stelle sind es fast immer die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die den Erfolg des Einspruchs garantieren.

Dieser Blitzer ist seit seiner Einführung umstritten. Es war sogar zweifelhaft, ob es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt. Zwar hat der Hersteller nunmehr die Software ausgetauscht, die spezifischen Probleme bei der Messung der Geschwindigkeit sind aber geblieben.

Es werden Laserstrahlen im Infrarotbereich ausgesandt, 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und mit einer Ausweitung auf 45 mal 145 Zentimeter auf 75 Meter. Fährt in diese Strahlenaufweitung ein Fahrzeug hinein, startet automatisch eine Laser- Puls- Laufzeitmessung. Die dabei vom Fahrzeug zurückgestrahlten Lichtstrahlen ermöglichen die Bildung einer Objektkontur und die Bestimmung der Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Ist der eingegebene Messwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Die Ausweitung der Messstrahlen kann aber dazu führen, dass mehrere Karosserieteile die Strahlen reflektieren. Der Blitzer bearbeitet diese aber als von einem Teil zurückgesandt. Dadurch wird die Messung der Zeit und letztlich die Bestimmung der Geschwindigkeit zu Lasten des Betroffenen verfälscht. Bei mindestens der Hälfte aller Messungen stimmen die tatsächliche und die angezeigte Geschwindigkeit nicht überein. Dieser Serienfehler kann auch bei Ihrer Messung gegeben sein.

Bei der Justage des Gerätes ist die richtige Einstellung des Schwenkwinkels besonders wichtig. Hierbei und bei der Fotoauswertung passieren den Messbeamten die meisten Fehler. Um diese zu verhindern, fordert der Hersteller ausdrücklich eine Schulung des Personals vor dem ersten Einsatz. Ist eine solche in der Akte nicht dokumentiert, kann die Messung nicht als exakt genug gewertet werden.

Zuordnungsschwierigkeiten treten bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen auf. Ist die gesetzlich geforderte Eichung des Gerätes abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich gewährt.

Diese und noch andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihre Messung ein technisches Gutachten erstellen.  In diesem werden  die gefundenen Fehler benannt und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten begründet. Dadurch ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihres Messergebnisses dem Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren, einschließlich des Gutachters, keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist außerdem Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das juristische Wissen und die praktische Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.  Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Nachricht oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese ist in Berlin und eine Zweigstelle befindet sich in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.




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