Geblitzt: Hamburg, BAB 1, 141 Kreuz Ost OT 130- PK 42, i. R. Süden 53.5595763 10.1569914

  • 1 Minuten Lesezeit

Ihnen wird ein Überschreitend der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorgeworfen?  Dann lohnt sich ein Einspruch, denn zahlreiche Gerichtsverfahren haben die Fehleranfälligkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScanSpeed nachgewiesen.

Bei etwa jeder zweiten Messung werden wegen einer fehlerhaften Datenverarbeitung falsche Geschwindigkeiten angezeigt. Oft werden zeitgleich mehrere Fahrzeuge vom Blitzer erfasst, dann ist nicht sicher feststellbar, bei welchem die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Ebenso häufig ist der Messwinkel nicht exakt eingestellt, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen angezeigt. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder ungültig, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindesten 20 % gewährt.

Spezialisten für Verkehrsmesstechnik können diesen. und noch sehr viele andere Fehler bei der Durchsicht Ihrer Messunterlagen finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überdurchschnittlich viele seiner Verfahren werden eingestellt oder enden mit einem Freispruch.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.



Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema