Geblitzt: Handewitt, B200 Brücke, Autobahnzubringer A7, Abschnitt 200, Höhe km 1.8, Rtg. Husum- Bußgeld vermeiden!

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Sie sind hier geblitzt worden und sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben.

Der drohende Bußgeldbescheid kann dann teuer werden.

Schon ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h gibt es einen Punkt und ein Bußgeld von 115 €. Ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot, ab 31 km/h drohen 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Diese steigert sich jeweils bei den nächsten 5 km/h bis zu einer Maximalstrafe von 800 €, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot, wenn die Überschreitung mehr als 70 km/h betrug.

Aber soweit muss es nicht kommen. Denn das hier verwendete Lasermessgerät vom Typ Poliscan Speed ist mit seinen zahlreichen Fehlerquellen der beste Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Der Erfassungsbereich des Blitzers liegt bei 10 bis 75 Metern. In diesem werden die von dem Gerät ausgesandten Laserimpulse von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und  zurückgesandt. Dabei startet eine Laser- Puls- Laufzeit- Messung. Die dabei ermittelte Objektkontur wird in einem kartesischen System erfasst und mit einer Regressionsgeraden versehen, aus der sich letztlich die Durchschnittsgeschwindigkeit ergibt. Liegt diese über dem eingegebenen Grenzwert, wird die Kamera ausgelöst.

Durch die Länge der Messstrecke kommt es aber zu einer Aufweitung der Impulsstrahlung. Der dadurch entstehende Impulskegel verzerrt einen Teil der Rückstrahlsignale. Daher kommt es bei mindestens jeder zweiten Messung zu falschen Geschwindigkeitsangaben.

Die zeitliche Verzögerung zwischen dem Messvorgang und dem Auslösen der Kamera führt bei einem hohen Verkehrsaufkommen zu Fehlern bei der Zuordnung. Dann ist kein sicherer Nachweis möglich, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Teilweise kommt es dadurch zu Verzögerungen bei der Kameraaktivierung. In diesen Fällen kann erst recht nicht von einer exakten Fahrzeugerfassung ausgegangen werden.

Der Messwinkel muss genau auf 45 Grad ausgerichtet werden. Sehr oft ist diesbezüglich der Geräteaufbau nicht genau genug. Die hierdurch hervorgerufenen "Schrägmessungen" führen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Die Genauigkeit der Messung wird vom Hersteller nicht garantiert, wenn die Messbeamten nicht an dem Gerätetyp geschult wurden. Findet sich daher in der Messakte kein entsprechendes Zertifikat, wird die Messvorgang verworfen.

Ist die Eichung des Blitzer abgelaufen, wird entweder die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messakte gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Berlin und Kiel. Die eventuelle örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung. Im Gegenteil, bisher wurden alle seine Verfahren vor dem hier zuständigen Amtsgericht Flensburg eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

 


Foto(s): andreas junge

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