Geblitzt: Horb-Ahldorf, BAB 81, km 630,8, Fahrtrichtung Singen- Viele Fehler bei der Messung!

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Die Messstelle auf der BAB 81 bei Kilometer 630,8 in Fahrtrichtung Singen, in der Nähe von Horb-Ahldorf, zählt zu den besonders sensibel überwachten Streckenabschnitten in Baden-Württemberg. Hier misst die Zentrale Bußgeldstelle in Karlsruhe regelmäßig die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug. Gerade in diesem Bereich der Autobahn kommt es häufig zu dichterem Verkehr, insbesondere im Berufsverkehr oder bei starkem Lkw-Aufkommen – ideale Bedingungen, um mit technischen Mitteln vermeintliche Abstandsverstöße festzustellen. Zum Einsatz kommt dabei das System VKS 4.5, das jedoch in der Praxis alles andere als fehlerfrei arbeitet.

Funktionsweise des VKS 4.5 – und seine anfälligen Schwächen

Das VKS 4.5 (Video-Kontroll-System) ist ein videobasiertes Messverfahren, das auf Brücken montierte Kameras nutzt, um den Verkehrsfluss zu überwachen und Verstöße gegen den Sicherheitsabstand aufzuzeichnen. Zwei Kameras erfassen permanent das Verkehrsgeschehen und liefern Videobilder, die mit spezieller Software analysiert werden. Dabei werden anhand festgelegter Markierungen auf der Fahrbahn die Positionen und Abstände der Fahrzeuge zueinander berechnet. Die Auswertung erfolgt automatisiert, ohne dass jede einzelne Messung manuell überprüft wird.

Was in der Theorie nach einem zuverlässigen System klingt, offenbart in der Praxis erhebliche Mängel. Bereits geringfügige Abweichungen bei der Kalibrierung oder Ausrichtung der Kameras können dazu führen, dass die Referenzlinien auf der Fahrbahn nicht korrekt erfasst werden. Die daraus resultierenden Abstandsberechnungen sind dann fehlerhaft. Auch äußere Einflüsse wie Witterungsbedingungen (etwa Regen, Nebel oder tief stehende Sonne), Schmutz auf der Kameralinse oder Blendungen können die Bildqualität beeinträchtigen und die Messergebnisse verfälschen.

Ein zusätzliches Problem besteht darin, dass bei dichten Verkehrssituationen, wie sie auf der BAB 81 häufig auftreten, das System Schwierigkeiten hat, Fahrzeuge korrekt zuzuordnen. Es kommt nicht selten zu Verwechslungen zwischen vorausfahrendem und nachfolgendem Fahrzeug. Zudem werden Rohmessdaten oft nicht vollständig gespeichert oder sind für unabhängige Gutachter nicht zugänglich – was die Überprüfbarkeit erheblich einschränkt.

Viele dieser technischen Schwächen lassen sich durch ein TÜV-zertifiziertes Gutachten aufdecken. In zahlreichen Fällen konnte so nachgewiesen werden, dass die Messung nicht die erforderliche Genauigkeit aufwies oder gar unbrauchbar war.

Warum ein Einspruch hier besonders gute Erfolgsaussichten hat

Die Messstelle bei Horb-Ahldorf auf der A81 ist durch die Verkehrsbedingungen und die fehleranfällige Technik des VKS 4.5-Systems besonders anfällig für unzutreffende Messungen. Wer an dieser Stelle einen Bußgeldbescheid erhält, sollte daher nicht vorschnell zahlen. Ein Einspruch bietet hier in vielen Fällen eine realistische Chance auf Verfahrenseinstellung oder Freispruch – vor allem, wenn dieser durch einen erfahrenen Verteidiger im Verkehrsrecht geführt wird.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Spezialist im Verkehrsrecht tätig und hat sich seit vielen Jahren unter anderem auf fehlerhafte Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen spezialisiert. Er kennt die Schwächen des VKS-Systems bis ins Detail und arbeitet mit unabhängigen Sachverständigen zusammen, die in der Lage sind, die jeweiligen Messungen technisch fundiert zu prüfen. Seine Verteidigungsstrategie ist präzise, kompetent und erfolgreich. Mandanten profitieren nicht nur von seiner fachlichen Stärke, sondern auch von seiner Erfahrung im Umgang mit Bußgeldstellen und Gerichten in ganz Deutschland.

Keine Kosten – auch keine Selbstbeteiligung

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, entstehen für Mandantinnen und Mandanten keinerlei Kosten. Selbst eine eventuell vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht. Damit bleibt die Verteidigung vollständig kostenfrei. Für nicht versicherte Mandanten bietet Herr Junge eine transparente und faire Kostenaufklärung und hilft auch hier bei der Suche nach praktikablen Lösungen.

So können Sie Rechtsanwalt Andreas Junge erreichen

1. Online über anwalt.de
Unter anwalt.de finden Sie ein komfortables Kontaktformular. Dort können Sie unkompliziert Ihre Daten eingeben, eine erste Sachverhaltsschilderung senden und direkt Ihre Dokumente wie den Bußgeldbescheid hochladen. Die Bearbeitung erfolgt zeitnah.

2. Direkt per E-Mail
Senden Sie Ihre Anfrage an:
junge@jhb.legal
Auch hier können Sie Unterlagen beifügen und erhalten eine zügige Rückmeldung mit einer ersten rechtlichen Einschätzung.

3. Telefonisch – auch außerhalb der Bürozeiten
Für dringende Anliegen erreichen Sie Herrn Junge mobil unter:
0179 2346907.
Während der regulären Kanzleizeiten steht Ihnen die Telefonnummer
030 39839032
zur Verfügung.

Fazit

Die Messstelle auf der A81 bei Horb-Ahldorf, Kilometer 630,8 in Fahrtrichtung Singen, gilt als technisch angreifbar – insbesondere wegen der fehleranfälligen VKS 4.5-Messmethode. Viele Bußgeldbescheide lassen sich erfolgreich anfechten, wenn die Messung sachverständig geprüft wird. Mit Rechtsanwalt Andreas Junge haben Sie einen äußerst erfahrenen, engagierten und kompetenten Verteidiger an Ihrer Seite, der bundesweit für seine Erfolge in Verkehrsordnungswidrigkeiten bekannt ist. Ein Einspruch lohnt sich – besonders mit professioneller Unterstützung.

Foto(s): Andreas Junge

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