Geblitzt in 12487 Berlin, Sterndamm, 114 – 116 - Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Polizei Berlin wirft Ihnen ein Überschreitung der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann lohnt es sich, die Messung anzufechten. Denn das hier aufgestellte mobile Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed ist derart unzuverlässig, dass allein wegen seiner Fehleranfälligkeit überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Das PoliScan Speed Lasermessgerät arbeitet nach folgendem Prinzip:

  • Das Gerät sendet kontinuierlich Laserstrahlen aus, welche die Straße  auf einer Länge von 75 Metern erfassen.
  • Die Laserstrahlen werden von ankommenden Fahrzeugen reflektiert und an den Messsensor zurückgesandt.
  • Auf Grundlage der dabei gesammelten Daten wird eine Weg-Zeit-Berechnung durchgeführt, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Typische Fehlerquellen und Messprobleme

1. Fehlerhafte Strahlenauffächerung

  • Die eingestellte Messstrecke von 75 Metern ist zu lang für das Gerät und verursacht daher eine  Auffächerung der Laserstrahlen , die vom Hersteller nicht beabsichtigt ist. Diese Signalausbreitung verursacht Verzerrungen der reflektierten Strahlen, die vom Messsensor nicht ausgeglichen werden. Natürlich werden dadurch auch die Messdaten massiv verfälscht.
  • Diese Verfälschungen der Messdaten kommen so häufig vor, dass etwa jedes zweite Messergebnis deswegen falsch ist.

2. Ungenaue Fahrzeugzuordnung

  • Wenn sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden, kommt es häufig zu Problemen bei der Fahrzeugzuordnung . Dann kann nicht sicher nachgewiesen werden, dass das angegebene Fahrzeug tatsächlich mit der gemessenen Geschwindigkeit gefahren ist. Dies macht die Messung rechtlich nicht verwertbar .

3. Falsche Sensorjustierung

  • Der Messsensor muss exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein, um präzise Ergebnisse zu erzielen. Häufig wird der Sensor jedoch nicht genau genug aufgestellt, was zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt.

4. Fehlende Schulung und ungültige Eichung

  • Fehlt in der Messakte ein aktueller Schulungsnachweis für die Messbeamten, ist die Messung ebenfalls nicht verwertbar .
  • Ist die Eichung des Geräts abgelaufen , wird die gesamte Messreihe annulliert .

Diese und viele weitere Fehlerquellen können bei der Überprüfung der Messunterlagen aufgedeckt werden.

Verteidigung durch einen spezialisierten Anwalt

Rechtsanwalt Andreas Junge , spezialisiert auf Bußgeldverfahren, übernimmt die gründliche Überprüfung Ihrer Messakte. Er veranlasst dafür die Erstellung eines TÜV-zertifizierten Gutachtens , welches etwaige Fehler bei der Messung dokumentiert und nachweist.

Das Ziel der Verteidigung ist es, entweder einen Freispruch zu erwirken oder zumindest eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. In beiden Fällen bleibt Ihnen ein Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg erhalten.

Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernimmt diese alle Verfahrenskosten , einschließlich der Kosten für das TÜV-zertifizierte Gutachten . Eventuelle Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Andreas Junge nicht geltend gemacht, sodass Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Kontaktmöglichkeiten

Falls Sie Fragen haben oder eine rechtliche Beratung benötigen, können Sie einfach eine E-Mail an Rechtsanwalt Andreas Junge senden: junge @jhb .legal . Alternativ können Sie auch direkt in der Kanzlei anrufen. Für eine kurzfristige Kontaktaufnahme steht Ihnen die Mobilnummer 01792346907 zur Verfügung.



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