Geblitzt in Barsbüttel, auf der A 1, km 140,650, in Rtg. Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Stormarn wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h vor? Die dann drohenden Folgen können aber von einem erfahrenen Verteidiger verhindert werden. Die größte Hilfe sind dabei die Schachpunkte des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dieser Blitzertyp sendet ununterbrochen im rechten Winkel Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Metern abtasten. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Dadurch werden Daten gewonnen, welche die Grundlage für eine Ort- Zeit- Berechnung sind, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit sein soll.

Aber die Länge der gemessenen Strecke führt dazu, dass die ausgesandten Signale auffächern, was eine Verzerrung der Rückstrahlsignale zur Folge hat. Natürlich stimmen dann die Werte der Berechnung nicht mehr, was zur Folge hat, dass auf etwa jedem zweiten Bußgeldbescheid falsche Geschwindigkeiten angegeben werden. Werden mehrere Fahrzeuge erfasst, kann die Bußgeldstelle nicht beweissicher nachweisen, bei welchem die Geschwindigkeit gemessen wurde. Oft ist auch der Messwinkel nicht exakt eingestellt, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird dje gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von 20 % gewährt. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Nachweis, dass die eingesetzten Beamten an dem Gerätetyp geschult wurden, ist ein Beweisverwertungsverbot gegeben.

Schon diese sehr kleine Auswahl zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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