Geblitzt in Bollingstedt, A 7, km 22,450, in Rtg. Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Dann lohnt es sich gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen, denn aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen in zahlreichen Gerichtsverfahren nachgewiesenen Schwachstellen liefern die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Das Messprinzip ist einfach erklärt. Das Gerät sendet Lasersignale aus, welche die Fahrstrecke auf einer Länge von 75 Metern im rechten Winkel abtasten. Sie werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Die dann mögliche Ort- Zeit- Messung hat die gefahrene Geschwindigkeit als Ergebnis.

Aber durch die Länge der Messstrecke kann es zu einer Auffächerung der Signale kommen. Der entstandene Impulskegel führt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale und damit einem falschen Messergebnis. Allein dieser Fehler liegt bei mindestens jeder zweiten Messung vor. Oft ist auch der Messwinkel nicht genau auf die Fahrbahn justiert. Das Ergebnis sind immer überhöhte Geschwindigkeitsangaben. Wird mehr als ein Fahrzeug vom Blitzer erfasst, entstehen Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist nicht sicher nachweisbar, bei welchem die behauptete Geschwindigkeit gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder wegen mangelnder Wartung ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Die Messung ist ebenfalls ungültig, wenn sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis dafür findet, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema